Der Armutsafrikaner leidet an einer ansteckenden Erkrankung. Während der zahlreiche Bahngäste bepöbelte, fasste er auch ins Gesicht. Beim Randalieren spuckte der Erkrankte einem Bundespolizisten dann sogar ins Gesicht!
Ein 38-Jähriger, der am Dienstag den 3. September auf dem Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Hackerbrücke zwei Reisende belästigte, und – wie sich herausstellte unter einer Infektionskrankheit leidet, spuckte bei der weiteren polizeilichen Bearbeitung einem Bundespolizisten ins Gesicht.
Armutsasylanten aus Afrika haben häufig Tuberkulose, HIV, Syphilis, Hepatitis C oder die Krätze
Gegen 17 Uhr war eine Streife der Bundespolizei zum S-Bahnhaltepunkt Hackerbrücke entsandt worden. Dort hatte ein 38-jähriger Nigerianer Reisende belästigte. Er soll dabei u.a. einer 25-jährigen Deutschen ins Gesicht gefasst und diese Festgehalten sowie einem 21-jährigen Syrer bedroht haben. Da der Mann aus Wolfratshausen auch gegenüber den Beamten aggressiv war, wurde er gefesselt und in Gewahrsam genommen. Während der Verbringung zur Dienststelle spuckte er einem 20-jährigen Bundespolizisten im Dienst-Kfz ins Gesicht. Ein Datenabgleich erbrachte später, dass der Nigerianer mit dem Hinweis „Ansteckungsgefahr“ geführt wird. Welche Krankheit dies ist, war nicht bekannt. Der 20-Jährige beendete seinen Dienst regulär und begab sich erst danach in ärztliche Behandlung um per Bluttest abzuklären, ob er ggfs. infiziert wurde.
Im Gewahrsam der Bundespolizei versuchte sich der sich nicht zu beruhigende 38-Jährige durch Kopfstöße selbst zu verletzten, weswegen ihm auch Fußfesseln angelegt wurden. Aufgrund der Selbstgefährdung war zudem eine ständige Beobachtung notwendig. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und nachdem der Mann sich im Laufe des Abends wieder beruhigt hatte, konnte er die Dienststelle gegen 23 Uhr freien Fußes verlassen.
Der Nigerianer, der 2004 erstmals ins Bundesgebiet eingereist war und im Besitz einer Duldung bis 24.10.2019 ist, trat bereits mit den Deliktsfeldern Gewalt und Eigentum polizeilich in Erscheinung. Nun kommt eine Anzeige wegen Tätlichem Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung hinzu.
Quelle: Truth24.net
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