
Eine Seniorin aus der Marktgemeinde Dießen gab an, sexuell belästigt worden zu sein. Ein 35-Jähriger landete vor Gericht, weil er der Frau nach einem Sturz aufgeholfen hatte.
Bild: Alexander Kaya (Symbolbild)
Ein 35-Jähriger Mann aus Dießen landet vor Gericht, weil er einer 85-Jährigen unter die Arme gegriffen hat, als sie stürzte. So entscheidet das Augsburger Amtsgericht.
„Unvorstellbar“ und „absurd“ nannte ein 35-jähriger Angeklagter den Vorwurf, er solle an Weihnachten 2018 eine 85-jährige Frau in Dießen sexuell genötigt haben. Jetzt musste sich der Syrer deswegen vor dem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verantworten. Das glaubte den Beteuerungen des Mannes, er habe der Dame nur helfen wollen und sprach ihn frei.
Anfangs ähnelten sich die Schilderungen des Angeklagten und die Beschreibung in der Anklageschrift: So sei die Geschädigte, eine 85-Jährige aus der Marktgemeinde Dießen, am zweiten Weihnachtsfeiertag 2018 mit ihrem Rollator alleine spazieren gegangen. Spazieren ging zu dieser Zeit dort auch der Angeklagte, zunächst mit einem Landsmann, anschließend ebenfalls allein. An einer Sitzbank habe er gegen 15 Uhr die alte Damen gesehen. Er habe sie bereits gekannt, da er in ihrer Nachbarschaft wohne, so der 35-Jährige, der in Deutschland auf dem Bau arbeitet. Wohl bei dem Versuch, ihre Kleidung zu richten, sei die Dame von der Sitzbank plötzlich „zu Boden gegangen“.
Als ihr das gleich darauf noch ein zweites Mal passiert sei und sie wieder auf dem Boden landete, habe er ihr geholfen, so der Angeklagte. Von hinten habe er die Dame unter den Achseln gepackt und aufgerichtet, sodass sie wieder an ihrem Rollator stand. Dann habe er ihr geholfen, dass sie sich an einem Geländer festhalten habe können. Die Dame habe seine Hilfe offenbar nicht gewollt, so der Angeklagte, zumindest habe sie um Hilfe gerufen, als er sie angefasst hatte.
Der Angeklagte sitzt seit März in Untersuchungshaft
„Ich glaube, die Frau hatte Angst vor mir, weil sie gesehen hat, dass ich Ausländer bin“, sagte der Mann über seinen Dolmetscher zu Richterin Sandra Dumberger und ihren Schöffen. Als sich andere Passanten aufgrund der Rufe der Dame näherten, habe er weitergehen wollen, so der 35-Jährige. Dann sei aber schon die Polizei erschienen und habe ihn festgehalten und befragt. Seit März sitzt der Angeklagte in der Angelegenheit in Untersuchungshaft.
Die Geschädigte hatte sich im ersten Moment so geäußert, dass für die Polizisten der Verdacht auf sexuellen Missbrauch entstand. Denn der Angeklagte, so sagte es die Dame am Tatort, habe ihr die Jacke aufmachen und die Hose herunterziehen wollen. Er habe sie an der Brust berührt und er habe sie ins Gesicht geküsst. Allerdings, so eine Polizistin von der Inspektion Landsberg, die die Frau vernommen hatte, habe sich die Dame schon wenig später nur noch schlecht erinnern können. Sie habe sich das damit erklärt, dass die Dame etwas dement oder vergesslich sein könne.
Bei der Polizei macht die Seniorin einen vergesslichen Eindruck
Der Eindruck bestätigte sich, als die Richterin die Aussage der 85-Jährigen fünf Tage später bei der Kriminalpolizei verlas – denn die Geschädigte selbst konnte krankheitsbedingt nicht mehr selbst vor Gericht aussagen. In jener Vernehmung konnte sich die Geschädigte an sexuelle Belästigungen kaum noch erinnern. Weitere Augenzeugen der angeklagten sexuellen Nötigung fanden sich nicht.
Das Gericht hatte zahlreiche Zeugen geladen, denn zumindest die Umstände der Tat waren von mehreren Spaziergängern wahrgenommen worden. Vor allem die beiden „Ausländer“ waren aufgefallen. Ein 45-jähriger Angestellter hatte den Eindruck, als habe der Angeklagte „stiften gehen wollen“, als sich andere Passanten näherten. „So verhält sich niemand, der nur helfen wollte“, lautete seine Interpretation. Eine 70-jährige Hausfrau hatte im Ohr, wie der Angeklagte immer wieder etwas wie „helfen, helfen, helfen“ gemurmelt habe.
Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft
Für Staatsanwältin Birgit Milzarek war der Tatvorwurf nach der Beweisaufnahme schlüssig erwiesen, sie forderte für den Angeklagten eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung. Ganz anders Stephan Eichhorn, der Verteidiger des Angeklagten. Er verwies auf die „Aussage-gegen-Aussage-Situation“ – außer den beiden Beteiligen habe es keine direkten Tatzeugen gegeben. Die Zeugen hätten dazu das wiedergegeben, was ihnen die Geschädigte erzählt hatte. Eichhorn sah auch durch die Schilderung der Vorkommnisse durch die Zeugen bestätigt, dass sein Mandant unschuldig sei und forderte Freispruch.
Dieser Ansicht schloss sich das Schöffengericht um Richterin Dumberger an, das keine klaren Hinweise auf die angeklagte sexuelle Nötigung erkennen konnte. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben, er darf das Gefängnis wieder verlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.