Köln –Das Rheinufer in Rodenkirchen ist gerade bei Jugendlichen ein angesagter Treffpunkt. Urlaubsgefühle an der „kölschen Riviera“.
„Doch das entwickelt sich immer mehr zum Ballermann“, regen sich Anwohner auf und klagen über Lärm und Dreck. Jetzt steigt die Politik ein: Die CDU will zig Verbote prüfen lassen.
Am Wochenende sitzen 200 am Rheinufer
Glas, Alkohol, Musik, Shishas stehen auf der Verbotsliste, die Thema in der Bezirkvertretung wird.
In Rodenkirchen treffen sich am Rheinufer regelmäßig 50 bis 100 Jugendliche, bei Top-Wetter am Wochenende sind es 200. Da es in Rodenkirchen für Jugendliche sonst kaum etwas gibt, werden es immer mehr.
Chillen, Ghettoblaster an, ein Sixpack Bier und ab dafür!
„Geschlechtsverkehr in der Einfahrt“
Auch der Protest der Anwohner nimmt zu: Nach den Ufer-Partys wird regelmäßig über Lärm, Müll und die „Ballermann-Sauferei“ geklagt.
Ebenso über „Geschlechtsverkehr in der Einfahrt“ und über das Urinieren an die Hauswände. Eine Anwohnerin sei für eine Woche ins Sauerland vereist, weil sie mal wieder durchschlafen wolle.
Ein Anwohner verrät: „Ich vermeide bewusst Augenkontakt. Die Jugendlichen sind sehr aggressiv.“
Stadtverwaltung prüft Verbote
Der Protest zeigt Wirkung. Bezirksbürgermeister Mike Homann (SPD) sah sich bereits gezwungen, zu einem Runden Tisch einzuladen. Der tagte hinter verschlossenen Türen.
Jetzt macht die CDU in der Bezirksvertretung Rodenkirchen einen Vorstoß. Die Stadtverwaltung soll zig Verbote prüfen, etwa für Wasserpfeifen.
Ein solches Shisha-Verbot hat die Stadt bereits für den Deutzer Rheinboulevard verhängt.
Ist ein Alk-Stopp überhaupt umsetzbar?
Ebenso soll untersucht werden, ob in Rodenkirchen ein Glas- und Flaschenverbot wie zum Karneval in der Innenstadt verhängt werden kann.
Die CDU im Kölner Süden setzt noch einen drauf. Sie will wissen: „Ist es sinnvoll, ein Verbot von Alkoholkonsum im Freien zu erlassen? Ist das möglich?“
Verbot braucht gute Gründe
Das hieße: Die kölsche Riviera trockenlegen. Doch bei all solch Verboten im öffentlichen Raum geht es immer um Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte eines jeden.
Ganz so einfach können die nicht per Mehrheitsbeschluss eingeschränkt werden. Man braucht schon gute Gründe, ansonsten würden Verwaltungsgerichte die Verbote sofort kassieren.
Quelle: Express