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Nov 28

St. Pölten Versuchte Anstiftung zum Mord: 18 Jahre für Häftling

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Wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung ist ein Häftling am Montag in St. Pölten zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die Geschworenen entschieden einstimmig. Das Urteil gegen den 60-Jährigen ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete und der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.Mildernd wirkte sich bei der Strafbemessung laut dem vorsitzenden Richter aus, dass es beim Versuch geblieben sei. Erschwerend kamen u.a. eine einschlägige Vorstrafe sowie die Tatbegehung während einer langjährigen Haft hinzu.

Dem derzeit in der oberösterreichischen Justizanstalt Garsten inhaftierten Mann wird vorgeworfen, einen Mord- und einen Nötigungsauftrag erteilt zu haben. Er soll am 27. April 2015 aus der Justizanstalt St. Pölten einen Brief an seine Frau übermittelt und diese gebeten haben, das Schreiben an einen serbischen Staatsbürger weiterzuleiten. Der Inhalt laut Anklagebehörde: Zwei Männer sollten umgebracht werden, einer sollte vorher ein Geständnis unterschreiben, das den 60-Jährigen entlaste und eine Wiederaufnahme seines Verfahrens ermögliche.Der in Serbien geborene Beschuldigte war zuletzt im Juni 2014 wegen Einbruchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, er „möchte sich mit der Verurteilung nicht abfinden“, so Staatsanwalt Karl Fischer. Der 60-Jährige mache die beiden Männer dafür verantwortlich, für Einbrüche in Bekleidungsgeschäfte verurteilt worden zu sein. Der Angeklagte legte Berufung ein, im Februar 2015 wurde das Urteil bestätigt. Als der Plan des Beschuldigten, in eine serbische Haftanstalt überstellt zu werden und bald freizukommen, nicht funktionierte, habe er sich zu dem Brief entschieden, erklärte der Staatsanwalt.

Das Schreiben wurde am 29. April bei einer Hausdurchsuchung bei der Frau des 60-Jährigen sichergestellt. Daher sei es nicht zum Auftragsmord gekommen, so der Vertreter der Anklagebehörde. Am Tag der Razzia erhielt die Frau außerdem einen Brief, in dem ihr Mann sie beauftragte, alles zu machen, dass der Serbe „in Bewegung kommt“. „Die Beweislage ist erdrückend“, verwies Fischer auf Telefonüberwachung und den sichergestellten Brief. Der Angeklagte sei „einer, der manipuliert“, meinte der Staatsanwalt.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger erklärte, es gebe einen Brief mit einem Inhalt, dessen „Durchführbarkeit unmöglich war“. Sein Mandant habe sich seinen Lebensunterhalt als Einbrecher und Dieb verdient, er fühlte sich nach Angaben des Rechtsanwalts zu Unrecht verurteilt. Der 60-Jährige sei auf die „komplett blöde, abstruse, lebensfremde Idee“ gekommen, das Schreiben zu verfassen.

„Den Brief habe ich geschrieben“, räumte der Angeklagte ein. Damit wollte er seinen Angaben zufolge die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die beiden Männer motivieren. „Es ging nie darum, irgendjemand etwas anzutun“, erklärte der 60-Jährige. Dem Serben Aufträge zu erteilen, „war nie der Plan“, betonte er. Er wisse, dass die Post von Häftlingen kontrolliert und das Telefon überwacht werde und habe damit gerechnet, dass der Brief abgefangen werde.

Im Nachhinein gesehen, sei der Brief „mehr als deppert“ gewesen, meinte der Angeklagte. Im Ermittlungsverfahren hatte sich der 60-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert – der Häftling begründete dies mit Misstrauen gegenüber der Polizei.

Quelle: neon

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