Wegen versuchter Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung ist ein Häftling am Montag in St. Pölten zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Schreiben wurde am 29. April bei einer Hausdurchsuchung bei der Frau des 60-Jährigen sichergestellt. Daher sei es nicht zum Auftragsmord gekommen, so der Vertreter der Anklagebehörde. Am Tag der Razzia erhielt die Frau außerdem einen Brief, in dem ihr Mann sie beauftragte, alles zu machen, dass der Serbe „in Bewegung kommt“. „Die Beweislage ist erdrückend“, verwies Fischer auf Telefonüberwachung und den sichergestellten Brief. Der Angeklagte sei „einer, der manipuliert“, meinte der Staatsanwalt.
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger erklärte, es gebe einen Brief mit einem Inhalt, dessen „Durchführbarkeit unmöglich war“. Sein Mandant habe sich seinen Lebensunterhalt als Einbrecher und Dieb verdient, er fühlte sich nach Angaben des Rechtsanwalts zu Unrecht verurteilt. Der 60-Jährige sei auf die „komplett blöde, abstruse, lebensfremde Idee“ gekommen, das Schreiben zu verfassen.
„Den Brief habe ich geschrieben“, räumte der Angeklagte ein. Damit wollte er seinen Angaben zufolge die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen die beiden Männer motivieren. „Es ging nie darum, irgendjemand etwas anzutun“, erklärte der 60-Jährige. Dem Serben Aufträge zu erteilen, „war nie der Plan“, betonte er. Er wisse, dass die Post von Häftlingen kontrolliert und das Telefon überwacht werde und habe damit gerechnet, dass der Brief abgefangen werde.
Im Nachhinein gesehen, sei der Brief „mehr als deppert“ gewesen, meinte der Angeklagte. Im Ermittlungsverfahren hatte sich der 60-Jährige nicht zu den Vorwürfen geäußert – der Häftling begründete dies mit Misstrauen gegenüber der Polizei.