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Apr 28

Streit um Kirchenasyl: Eltern wehren sich gegen Unterbringung von Flüchtling in Kita-Keller

Afrikanische Flüchtlinge in der St.-Pauli-Kirche in Hamburg (Symbolbild): Wegen der Anwendung von Kirchenasyl herrscht momentan in der norddeutschen Gemeinde Flintbek Streit

Seit Jahren gewährt die evangelische Kirche in Flintbek bei Kiel Flüchtlingen in Einzelfällen Kirchenasyl. Ein aktueller Fall sorgt in der Gemeinde derzeit für Diskussionen: Ein Flüchtling wurde im Keller einer Kita einquartiert, die zur Kirche gehört. Das finden nicht alle Eltern der Kita-Kinder gut.

 

82 Kinder werden zurzeit in der Kita in der evangelischen Gemeinde Flintbek betreut. Darüber hinaus beherbergte die Einrichtung zuletzt aber auch einen Flüchtling aus Eritrea. Wie das „Flensburger Tageblatt“ berichtet, hatte die Kirche den Asylbewerber im Keller der Kita untergebracht.

Dieser Unterkunftsort ist einigen Eltern ein Dorn im Auge. Ihnen ist ein Flüchtling so nah an ihren Kindern nicht geheuer. „Niemand – auch kein Pastor – kann uns garantieren, dass es bei einem womöglich traumatisierten Flüchtling, der sich wochenlang in einem Kellerraum ohne Tageslicht aufhält, nicht zu einer Kurzschlussreaktion kommen kann“, sagte eine besorgte Mutter der Zeitung.

Wer das Kirchenasyl für falsch hält, kann gehen

Doch der örtliche Pastor Manfred Schade kann die abweisende Einstellung mancher Eltern nicht verstehen. In einem Brief an die Eltern bezog der Pastor Stellung zur Diskussion. In dem Schreiben, das dem „Tageblatt“ vorliegt, heißt es: „Wer die Haltung der Ev. Kirchengemeinde Flintbek in dieser Frage für falsch hält, dem mag eine Abmeldung des Kindes aus unserer Kita ein notwendiger Schritt erscheinen, den wir bedauern.“

Schade steht also zum gewährten Kirchenasyl, denn die Gemeinde werde es nicht akzeptieren, „dass die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft als potenzielle Gefährder oder Terroristen öffentlich verunglimpft werden.“ Dennoch brachte die Kirche den Flüchtling zunächst an einem anderen Ort unter.

Pastor will sich nicht mit dem Auszug des Flüchtlings abfinden

Die Eltern hatten ihre Bedenken nämlich auch an der zuständigen Landrat Rolf-Oliver Schwemer von der Kreisverwaltung herangetragen. Schwemer hatte die Unterbringung in der Kita untersagt. Begründung: Das Kirchenasyl würde nur innerhalb von Kirchenräumen, nicht aber in den Räumen von Kitas oder dazugehörigen Kellerräumen gewährt werden.

Wie Schwemer der „Welt“ mitteilte, habe er die Gemeinde nach Beschwerden von „etwa fünf Eltern“ gebeten, den Flüchtling an einem anderen Ort unterzubringen. Der Raum sei in der Baugenehmigung ohnehin nicht entsprechend ausgewiesen und daher „baurechtlich überhaupt nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen genehmigt“, erklärte er.

Für Pastor Schade ist die Angelegenheit damit aber noch nicht vom Tisch. Die Einwände des Landrats werde man rechtlich prüfen, sagte er dem „Flensburger Tageblatt“. In seinem Brief an die Eltern erklärte er, es sei „keineswegs sicher“, dass die Anordnung Bestand habe. Zwar würden die Bedenken der Eltern sehr wohl wahrgenommen, doch nachvollziehbar scheinen sie für den Pastor nicht zu sein. „Allerdings ist eine Besorgnis sachlich aus unserer Sicht nicht nötig, denn es gibt objektiv nichts, wovor man Angst haben müsste“, schrieb er in seinem Brief.

Quelle: Focus

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