Nach dem Mord an Walter Lübcke mehren sich die Stimmen nach einem härteren Vorgehen gegen Rechtsextremismus. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber hat nun konkrete Vorstellungen geäußert und sorgt damit für eine Kontroverse.
Im Kampf gegen Extremismus plädiert der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber dafür, Verfassungsfeinden bestimmte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Nur das Strafrecht anzuwenden, genüge nicht, schrieb der Politiker aus dem Main-Kinzig-Kreis in einem Gastbeitrag für die „Welt“ mit Blick auf den mutmaßlich rechtsextremen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Bei Twitter löste der Beitrag eine kontroverse Debatte aus.
„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben uns ein scharfes Schwert zum Schutz der Verfassung in die Hand gegeben. Es ist Zeit, von ihm Gebrauch zu machen“, schrieb Tauber. Er bezog sich auf Artikel 18 des Grundgesetzes, der noch nie angewendet worden sei.
„Politische Rechte kann man nicht integrieren“
Wörtlich steht dort: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“
Feinden unserer Verfassung, die ihre Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbrauchen, müssen die Grundrechte entzogen werden können. In der @welt fordere ich heute die Anwendung von Art. 18 GG https://t.co/aWOglv56Go
— Peter Tauber (@petertauber) June 19, 2019