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Dez 21

Taxi-Flüchtling hat jetzt E-Bike geschenkt bekommen

Als Hilfe zur beruflichen Eingliederung hat das Jobcenter des Landkreises Osnabrück einem syrischen Flüchtling ein E-Bike zur Verfügung gestellt.

Ostercappeln (Landkreis Osnabrück) – Monatelang fuhr ein anerkannter syrischer Flüchtling mit dem Taxi zur Arbeit. Das sorgte für Empörung weit über die Grenzen des kleinen niedersächsischen Städtchens Ostercappeln hinaus. Jetzt hat er ein E-Bike geschenkt bekommen und muss allein zur Arbeit fahren.

Wie jetzt bekannt wurde, fährt der arbeitende Flüchtling schon seit dem 28. Juli ohne Taxi – dafür selbst mit einem E-Bike zu seiner Arbeit. Der Syrer müsse im Schichtdienst (mal früh von 5 bis 13 Uhr, mal spät von 13 bis 21 Uhr, mal nachts von 21 bis 5 Uhr) arbeiten.

Der Öko-Roller wurde ihm extra zur Verfügung gestellt. Kostenpunkt: 1199 Euro. Die Kosten fürs Bike wurden von der MaßArbeit (die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück) komplett übernommen. So kann der Syrer die 15 Kilometer lange Strecke zur Arbeit allein antreten, und das Jobcenter spart somit die täglichen Taxi-Fahrten.

Die Osnabrücker Zeitung schreibt zu dem Fall: „Ein Flüchtling aus Bad Essen, dem die Jobvermittlung des Landkreises Osnabrück (Maßarbeit) eine Stelle bei einem Ostercappelner Unternehmen vermittelte, fährt seit dem 28. Juli nicht mehr mit dem Taxi, sondern mit einem E-Bike zur Arbeit. Sein Leistungsbezug (ALG II) war zwar am 1. Juli mit Aufnahme der Tätigkeit beendet worden. Jedoch wurden die Taxifahrten noch so lange weiter bezahlt, bis ein E-Bike für den Flüchtling geliefert wurde.“

Ein E-Bike für 1199 Euro für den anerkannten Flüchtling

Laut SGB II gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung: Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten.
Laut SGB II gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung: Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten.

Das Jobcenter erklärte: „Dies ist rechtens, da Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nach Paragraf 16g Absatz 2 SGB II in Verbindung mit § 44 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) zur nachhaltigen Eingliederung in Arbeit bis zu sechs Monate nach Beschäftigungsaufnahme erbracht werden können, auch wenn die Hilfebedürftigkeit aufgrund des zu berücksichtigenden Einkommens entfallen ist.“

So weit die rechtliche Grundlage für den Arbeits-Transport. Es wurde demnach genau berechnet, dass ein E-Bike kostengünstiger sei. Denn laut Sozialgesetzbuch II (SGB) könnten Bewerber bei der Anbahnung und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Das teilte die „MaßArbeit“ mit.

Möglichkeiten der Unterstützung könnten demnach ein Führerschein, ein E-Bike, aber auch Taxifahrten sein. Die Kosten für den Führerschein B übernehme die „MaßArbeit“ beispielsweise bis zu 1800 Euro. Das E-Bike habe 1199 Euro gekostet und sei von der Maßarbeit komplett übernommen worden.

Der Arbeitsvertrag des Flüchtlings ist bis Ende Mai 2018 befristet. Für sechs Monate bekommt die Firma von der Jobvermittlung 50 Prozent vom Bruttolohn des Flüchtlings bezahlt.

Auch in Sachsen wurden Gelder für Flüchtlinge ausgegeben. Das schilderte die MDR-Sendung „Exakt“. Da kommen monatlich hohe Summen zusammen. Manche Taxi-Fahrten kosten über 300 Euro (TAG24 berichtete).

Fotos: DPA

Quelle: Tag24

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