«

»

Jun 06

Tödlicher Angriff auf Kind in Asylbewerberheim: Die Abschiebung, eine Glaubensfrage

Polizisten der Spurensicherung stehen am 03.06.2017 auf dem Gelände einer Asylunterkunft nahe Arnschwang (Bayern). Foto: Armin Weigel/dpa +++(c) dpa – Bildfunk+++

Ein Junge ist tot, seine Mutter verletzt, der Täter erschossen von der Polizei: In Arnschwang in der Oberpfalz ist ein Asylbewerberheim Schauplatz eines brutalen Angriffs geworden.

Dass der Täter, ein 41 Jahre alter vorbestrafter Afghane, noch nicht abgeschoben war, hat er seinem neu gefundenen Glauben zu verdanken: Während er eine Haftstrafe wegen besonders schwerer Brandstiftung absaß, konvertierte er zum Christentum und stellte einen Asylantrag. Er argumentierte, als Christ müsse er in Afghanistan um sein Leben fürchten. Zudem werde er von den Taliban verfolgt.

Er wurde nach SPIEGEL-Informationen am 15. April 2012 im Gefängnis getauft und gefirmt; dazu soll der Augsburger Generalvikar seine Zustimmung gegeben haben. Das Verwaltungsgericht München prüfte die Bibelfestigkeit des Mannes, ehe es ein Abschiebeverbot verhängte. (Lesen Sie hier mehr dazu, wann Abschiebungen vollzogen und wann gestoppt werden können.)

Die Vorgeschichte des Mannes und die Brutalität der Tat machen den Fall zum Politikum.

Apartment angezündet, um „Familienehre“ wiederherzustellen

Der Afghane reiste 2005 legal ein, weil seine Partnerin ein Aufenthaltsrecht hatte. Er heiratete und bekam eine Aufenthaltserlaubnis. Im Dezember 2008 zündete er das Münchner Apartment an, in dem er und seine Frau wohnten; inzwischen ist das Paar geschieden. Laut der Staatsanwaltschaft Regensburg legte er das Feuer, um sich „an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die ‚Familienehre‘ wiederherzustellen“.

Hintergrund der Brandstiftung ist ein Familienstreit. Der Mann und sein Bruder waren nach SPIEGEL-Informationen mit zwei Schwestern verheiratet. Die Frau des Bruders soll eine Affäre mit dem Cousin gehabt haben – durch diese Beziehungskonstellation sah der nun Erschossene offenbar die Familienehre beschmutzt.

Laut Staatsanwaltschaft Regensburg wollte der Mann seinem Cousin die Brandstiftung samt Einbruch in das Apartment in die Schuhe schieben. 2009 brachte der Bruder seine Ehefrau um, weil sie ihn verlassen wollte. Der Bruder wurde verurteilt und sitzt in der JVA Straubing.

Unterbringung in „nicht überwiegend muslimisch geprägter“ Einrichtung

Niemand kam durch das Feuer in dem Apartment zu Schaden. Das Landgericht München I verurteilte den Mann im Oktober 2009 zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft. Er saß die Strafe in der Justizvollzugsanstalt Landsberg komplett ab.

2011 stellte die Stadt München einen Abschiebebescheid aus – der Mann wäre nach Haftende nach Afghanistan gebracht worden. Im Januar 2012 stellte der Mann jedoch einen Asylantrag. Er bekam zwar kein Asyl, durfte aber nach dem Verwaltungsgerichtsurteil als sogenannter geduldeter Asylbewerber im Land bleiben.

Als er aus der Haft freikam, wurde er am 15. Januar 2015 in Arnschwang einquartiert. Den Behörden zufolge kam für den Konvertiten nur diese Einrichtung in Betracht, weil sie „nicht überwiegend muslimisch geprägt“ ist.

Der Mann durfte den Landkreis Cham nicht ohne Erlaubnis verlassen, bestimmte Angehörige nicht kontaktieren und musste Orte meiden, an denen sie sich aufhalten. Um zu kontrollieren, ob er diese Weisungen befolgte, musste er eine Fußfessel tragen. Er hielt sich an die Vorgaben – lediglich bei einer Bahnfahrt verließ er aus Versehen den Landkreis. Der 41-Jährige lebte unauffällig, bis er zum Messer griff.

Tödlicher Schuss in die Brust

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft ist der Ablauf der Tat ziemlich klar, die Hintergründe sind es allerdings nicht: Am Samstag gegen 16.50 Uhr bringt der Mann einen fünf Jahre alten Jungen aus Russland in seine Gewalt. Mit einem Messer sticht er auf das Kind ein und verletzt auch die 47 Jahre alte Mutter des Jungen. Die Polizei gibt acht Schüsse auf den Mann ab. Er stirbt vor Ort an den Schussverletzungen.

Rettungskräfte können den Fünfjährigen nicht retten, die Stichverletzungen sind zu schwer. Der Junge stirbt ebenfalls noch in dem Heim. Seine Mutter erleidet nicht lebensgefährliche Schnittverletzungen; ihr zweites Kind, ein sechs Jahre alter Junge, muss die ganze Tat miterleben. Ein Kriseninterventionsteam betreut das geschockte Kind und seine Mutter, die ins Krankenhaus gebracht wird.

In welcher Beziehung der Täter und die Frau mit ihren beiden Söhnen standen, ist unklar. Die 47-Jährige könnte dazu womöglich Auskunft geben; am Dienstag wurde sie erstmals vernommen. „Wir haben die Hoffnung, von ihr etwas zu den Hintergründen zu erfahren“, sagt Staatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold.

Mitarbeiter der Unterkunft hatten keine Indizien für eine Eskalation

Das Asylbewerberheim befindet sich in einer ehemaligen Pension. Laut der Regierung der Oberpfalz war die Unterkunft mit 25 Personen belegt; Mutter und Kinder lebten seit 2014 dort – länger als der Täter. Dass er und die Opfer sich nicht kannten, dürfte damit äußerst unwahrscheinlich sein.

Laut der Regierung der Oberpfalz gab es für die Mitarbeiter in der Unterkunft keinerlei Anhaltspunkte für eine Eskalation. Es soll mehrmals Streit wegen Lärmbelästigung gegeben haben; die Konflikte seien aber friedlich beigelegt worden. Derartiges sei in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht ungewöhnlich.

Und nun? Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sagte, es sei den Menschen im Land nicht zuzumuten, „mit der Gefahr solcher Straftäter zu leben“. Man müsse ähnliche Fälle überprüfen, „ob hier nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf auch andere Entscheidungen herbeigeführt werden können“. Hermann sagte, nur „wenn man das Asylverfahren nicht zu einer Farce ohne Ergebnis werden lässt, schafft man Akzeptanz für diejenigen, die in ihren Heimatländern tatsächlich verfolgt wurden und die deshalb in Deutschland bleiben dürfen“.

Das Thema Konvertiten dürfte sich bestens für den Bundestagswahlkampf eignen. Hermann sagte, man erwarte von Kirchen und vom Verwaltungsgericht, „dass sie sich sehr genau anschauen, ob einer wirklich zum Christentum übertritt – was ich hier im Einzelfall noch nicht beurteilen kann – oder ob es vorgeschoben sein könnte, nur um einer Abschiebung zu entgehen“.

Der Minister will seine Aussagen aber nicht als Kritik an den Gerichten verstanden wissen. Er gehe davon aus, dass genau geprüft werde, ob es Konvertiten wirklich ernst sei, sagte Herrmann. „Dies gilt ganz besonders, wenn es sich um gefährliche Straftäter handelt.“

Quelle: Spiegel Online

Schreibe einen Kommentar

Close