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Mai 31

Trotz Anschlags: Österreich schob am Mittwoch 17 Afghanen nach Kabul ab

Foto: KURIER/Wilhelm Theuretsbacher. Abschiebung am Flughafen Wien-Schwechat (Archivbild)

Im Hinblick auf die Reisewarnung betont das Innenministerium, dass sich diese an eine „völlig andere Zielgruppe“ richte – nämlich an österreichische Reisende.

Just am Tag des blutigen Anschlags auf das Diplomatenviertel von Kabul mit 80 Toten hat Österreich 17 Afghanen nach Afghanistan zurückgeführt. Es handelte sich um eine Rückführungsaktion mit Schweden unter der Koordination der EU-Grenzschutzagentur Frontex, die am Mittwoch zu Mittag stattfand, teilte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, mit.Dabei habe es sich ausschließlich um Personen gehandelt, deren Ansuchen in einem rechtsstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und rechtskräftig negativ abgeschlossen wurde.

2016 wurden 1.094 Afghanen abgeschoben

Trotz Kritik an der Sicherheitslage und einer geltenden Reisewarnung des Außenministeriums führt Österreich Abschiebungen nach Afghanistan durch. 2016 wurden 1.094 Afghanen außer Landes gebracht. Von Jänner bis April 2017 waren es 309 afghanische Staatsbürger, davon fanden 207 Ausreisen zwangsweise statt. 39 von ihnen wurden nach Afghanistan gebracht, die restlichen 168 waren Dublin-Rückführungen in andere EU-Länder.

Bleiberecht für 30 Prozent der afghanischen Antragsteller

Die Entscheidung, wer abgeschoben wird, würde individuell in erster Instanz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht getroffen, betonte Grundböck. 30 Prozent der afghanischen Asylanträge hätten 2016 mit einem Bleiberecht geendet. Die Betroffenen hätten Asyl, subsidiären Schutz oder einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten.

Im Hinblick auf die Reisewarnung betonte Grundböck, dass sich diese Reiseinformationen an eine „völlig andere Zielgruppe“, nämlich an österreichische Reisende, richte, „für die die Situation nicht ident wie für Staatsangehörige dieses Landes zu beurteilen ist“.

TOPSHOT-AFGHANISTAN-UNREST-ATTACK Foto: APA/AFP/SHAH MARAI Straßenszene nach Anschlag in Kabul am Mittwoch

„Bei negativen Entscheidungen hat die freiwillige Rückkehr natürlich allgemein gegenüber der zwangsweisen Rückführungen weiterhin absoluten Vorrang“, erklärte Grundböck. Aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung „Joint Way Forward“ zwischen der EU und Afghanistan bestehe die Möglichkeit der zwangsweisen Abschiebung. Den zwangsweise rückgeführten Personen stehe nach ihrer Ankunft in Afghanistan Rückkehrunterstützung für Verfügung. So könnten Unterstützungsleistungen wie vorübergehende Unterkunft, Unterstützung beim weiteren Transport, medizinische und psychosoziale Hilfe in Anspruch genommen werden. Dieses EU-finanzierte Unterstützungsprogramm wird von der International Organization for Migration (IOM) ausgeführt.

Quelle: Kurier

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