Im Hinblick auf die Reisewarnung betont das Innenministerium, dass sich diese an eine „völlig andere Zielgruppe“ richte – nämlich an österreichische Reisende.
2016 wurden 1.094 Afghanen abgeschoben
Trotz Kritik an der Sicherheitslage und einer geltenden Reisewarnung des Außenministeriums führt Österreich Abschiebungen nach Afghanistan durch. 2016 wurden 1.094 Afghanen außer Landes gebracht. Von Jänner bis April 2017 waren es 309 afghanische Staatsbürger, davon fanden 207 Ausreisen zwangsweise statt. 39 von ihnen wurden nach Afghanistan gebracht, die restlichen 168 waren Dublin-Rückführungen in andere EU-Länder.
Bleiberecht für 30 Prozent der afghanischen Antragsteller
Die Entscheidung, wer abgeschoben wird, würde individuell in erster Instanz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht getroffen, betonte Grundböck. 30 Prozent der afghanischen Asylanträge hätten 2016 mit einem Bleiberecht geendet. Die Betroffenen hätten Asyl, subsidiären Schutz oder einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten.
Im Hinblick auf die Reisewarnung betonte Grundböck, dass sich diese Reiseinformationen an eine „völlig andere Zielgruppe“, nämlich an österreichische Reisende, richte, „für die die Situation nicht ident wie für Staatsangehörige dieses Landes zu beurteilen ist“.
„Bei negativen Entscheidungen hat die freiwillige Rückkehr natürlich allgemein gegenüber der zwangsweisen Rückführungen weiterhin absoluten Vorrang“, erklärte Grundböck. Aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung „Joint Way Forward“ zwischen der EU und Afghanistan bestehe die Möglichkeit der zwangsweisen Abschiebung. Den zwangsweise rückgeführten Personen stehe nach ihrer Ankunft in Afghanistan Rückkehrunterstützung für Verfügung. So könnten Unterstützungsleistungen wie vorübergehende Unterkunft, Unterstützung beim weiteren Transport, medizinische und psychosoziale Hilfe in Anspruch genommen werden. Dieses EU-finanzierte Unterstützungsprogramm wird von der International Organization for Migration (IOM) ausgeführt.