Dass viele Muslime kriminellen Geschäften nachgehen und keine Steuern zahlen ist seit langem bekannt, nun wurden zwei Türken dabei erwischt, wie sie versuchten 1,2 Millionen in kleinen Scheinen mit nach Istanbul zu schmuggeln
Rund 1,2 Millionen Euro Bargeld fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 27. April im Rahmen einer Ausreisekontrolle. Dabei kontrollierten sie unter anderem die Passagiere eines Fluges nach Istanbul
Bei zwei 38- und 50-jährigen türkischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ruhrgebiet fanden sie in zwei Gepäckstücken 1,2 Millionen Euro Bargeld. Da die Summe in szenetypischer kleiner Stückelung vorlag wird derzeit geprüft, ob das Geld aus dem Drogenhandel stammt.
Das Geld stammt möglicherweise aus Prostitution oder dem Drogenhandel
Bei der Vernehmung gaben die Betroffenen an, das Geld in Deutschland übernommen zu haben. Nach erfolgreicher Ausreise sollte jemand in Istanbul das Geld von ihnen übernehmen. Nach der Vernehmung wurden die Betroffenen wieder entlassen. Das Bargeld ist sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Unglaublich, die Verbrecher wurden sofort wieder laufen gelassen, sie tauchen höchstwahrscheinlich ab, die Türkei liefert türkische Staatsangehörige nicht aus
Dass der Zoll die beiden Täter laufen ließ ist symptomatisch für die Polizeien, denn ihnen tanzen die Araberclans auf der Nase herum. Die Täter können so in der Türkei abtauchen, eine Auslieferung haben sie nicht zu befürchten, da die Türkei türkische Staatsbürger, selbst wenn sie einen deutschen Pass besitzen, nicht ausliefert. So können sie nicht nur der Strafe entgehen, sondern auch die Aufklärung der Hintegrundstrukturen ist somit unmöglich.
Normalerweise ist der Zoll angehalten gegen organisierte Kriminalität vorzugehen, umso unverständlicher ist das Kuschen in diesem Fall
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen inner-halb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 EUR nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Mit ihren Kontrollen tragen Zöllnerinnen und Zöllner dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B. dem Drogenhandel aufzuspüren. So geht der Zoll gegen die organisierte Kriminalität vor und erschwert die Finanzierung terroristischer Aktivitäten.
Quelle: Truth24.net
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