
In Coburg hat ein Mann die Mutter seiner fünf Kinder brutal niedergestochen. 15 von 20 Messerstichen verliefen tödlich. Symbolfoto: unsplash.com/wu yi
Das Landgericht Coburg versucht zu klären, warum Gülcin K. sterben musste. Das ist für alle Beteiligten sehr belastend.
Er hat seine von ihm getrennt lebende Frau und die Mutter seiner fünf Kinder mit 20 Messerstichen regelrecht niedergemetzelt. Das ergab der dritte Verhandlungstag im Messerstecher-Prozess. Ein 35-jähriger türkischer Staatsbürger muss sich vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes Coburg wegen Totschlags verantworten. Bereits am zweiten Verhandlungstag waren die Emotionen hoch gekocht.
Der dritte Verhandlungstag in dem Messerstecher-Prozess war für die Familie der Verstorbenen unerträglich: Als der Rechtsmediziner Professor Peter Betz das Sektionsergebnis vortrug, hielt es die Mutter des Opfers nicht mehr aus, sie brach unter Tränen fast zusammen. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot wandte sich an die Frau mit den Worten: „Sie müssen sich das hier nicht antun.“ Daraufhin verließ die Frau laut schluchzend und von Freunden gestützt den Saal. Der Vater, der als Nebenkläger von Rechtsanwältin Kristina vom Imhoff vertreten wird, rang sichtlich um Fassung. Nur der Angeklagte selbst verfolgte die Schilderungen des Rechtsmediziners scheinbar völlig unberührt. Es muss laut Gutachten ein Gemetzel gewesen sein, verübt wie im Blutrausch.
20 Messerstiche, davon 15 tödlich
„Von den 20 Stichen waren 15 tödlich“, so der Rechtsmediziner. Mehrere Stiche hatten die 35-Jährige demnach mit voller Wucht in den Rücken, in das Gesäß, in den Bauch, in die Brust, in die Schultern und in den Rumpf getroffen, dabei wurden Rippen gebrochen und Organe verletzt und durchtrennt. Zusätzlich habe die Verstorbene auch zahlreiche Gewalteinwirkungen an den unteren und oberen Extremitäten aufgewiesen, so der Gutachter. Die Frau muss sich demnach heftig gewehrt haben, bevor sie bewusstlos wurde und verblutete. „Sie hat minutenlang gerungen“, so der Rechtsmediziner.
Laut dem Angeklagten soll die Frau ihn zuerst mit dem Messer angegriffen haben, deshalb habe er auch leichtere Schnittverletzungen gehabt, so lautete seine Version. Der Rechtsmediziner hielt es aber für wahrscheinlicher, dass sich der Angeklagte die Schnitte beim Zustechen selbst zugefügt habe, nämlich indem er mit dem Messer abgerutscht sei. Nach der Messerattacke hatte sich der 35-Jährige bei der Polizei selbst angezeigt. Was in der Wohnung im Stadtteil Wüstenahorn in jener Novembernacht genau passiert ist und was letztendlich die Bluttat ausgelöst hat, versucht das Gericht herausfinden.
Streit um Geld und um die Kinder
Wie in der Verhandlung bisher deutlich wurde, war die Beziehung der Eheleute von Beginn an konfliktgeladen; es gab Streit um Geld und um die Erziehung der Kinder. Auch am dritten Verhandlungstag berichteten Zeugen von lautstarken Streitigkeiten, ein Polizeibeamter sprach von 18 Einsätzen wegen häuslicher Gewalt gegen die Frau. Mehrere Zeugen bestätigten, dass Gülcin K. Angst vor dem Vater ihrer Kinder gehabt hätte. Er sei demnach sehr eifersüchtig gewesen und habe der Frau Beziehungen zu anderen Männern unterstellt. Der Angeklagte soll seine Frau auch nach der Trennung verfolgt und beobachtet haben.
Die Kinder bedeuteten ihr alles
Der Frau stand nach der Trennung von ihrem Mann eine Betreuerin zur Seite, die nun ausführlich aussagte. Demnach habe die 35-Jährige unheimlich darunter gelitten, dass sie ihre Kinder nicht mehr bei sich hatte. Diese waren nach der Trennung der Eltern in ein Heim gekommen, da die Mutter wohl unter psychosomatischen Problemen gelitten habe. „Es war ihr großes Drama, dass ihre Kinder weg waren. Sie war davon krank in der Seele“, so die Betreuerin. Demnach habe die Verstorbene ihren Fokus nur noch auf ihre Kinder gerichtet und „irre Angst“ um deren Wohl gehabt. „Sie hat ja nichts mehr gegessen und getrunken“, sagte die Zeugin. Die 35-Jährige sei eine Mutter mit Leib und Seele gewesen und im Umgang mit ihren Kindern äußerst liebevoll. „Die Kinder haben sich bei Besuchen sehr auf die Mutter gefreut, es war ein sehr inniges Verhältnis“, so die Betreuerin.
Es braucht einen weiteren Verhandlungstag
Der Prozess geht recht schleppend voran und das nicht zuletzt wegen des Rechtsanwaltes Oskar Steiger. Dieser stellte das Gericht mit seinen Fragen zeitweise auf eine Geduldsprobe, da er vieles doppelt und dreifach hinterfragte. Richter Christoph Gillot konnte sich deshalb die folgende Bemerkung nicht verkneifen: „Ich möchte das Fragerecht zwar nicht einschränken, aber ich appelliere an die alte Erfahrung, dass alte Zitronen keinen Saft mehr geben.“ Es muss nun ein weiterer Verhandlungstag anberaumt werden.
Am 8. Juli um 9 Uhr wird die Verhandlung mit den Plädoyers fortgesetzt. Dann wird voraussichtlich auch das Urteil fallen.
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Türkisches Gemetzel- wie im Blutrausch: „Von 20 Stichen waren 15 tödlich“ – alternativ-report.de
Juni 24, 2019 um 1:30 am (UTC 1) Link zu diesem Kommentar
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