Bonn/Waldbröl – Das Urteil kam mit einiger Verspätung: Mit roten Aktendeckel zum Schutz vor Fotografen versorgten die Verteidiger ihre Mandanten, als sie am Dienstag in Handschellen aus den Vorführzellen in den alten Bonner Schwurgerichtssaal gebracht wurden. Noch einmal durfte das Quartett aus Waldbröl gefilmt werden, bevor die 8. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 40-jährigen Familienvaters das Urteil sprach: Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung sowie Beteiligung an einer tödlichen Schlägerei wurden sie alle vier zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Heranwachsenden (20 und 21 Jahre alt) bekamen mit vier und dreieinhalb Jugendstrafe die höchsten Strafen; ein 23-jähriger Mittäter muss drei Jahre ins Gefängnis, ein 35-Jähriger, der „nur“ mit einem Schlag an dem brutalen Übergriff beteiligt gewesen war, bekam zweieinhalb Jahre Haft.
Finaler Schlag vom Jüngsten
Der Jüngste im Quartett, so der Kammervorsitzende Volker Kunkel im Urteil, hatte dem Opfer am Ende der Schlägerei am Abend des 1. September 2016 „mit Wucht voll ins Gesicht geschlagen und mit beiden Fußsohlen mittig in den Rücken getreten. Es waren die finalen Schläge, die tödlich endeten.“ Denn hierdurch war der 40-Jährige, der selber gut getrunken hatte, gestürzt und ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Asphalt gestürzt, wo er bewusstlos liegen blieb. Das schwere Schädel-Hirn-Trauma sei von allem Anfang an tödlich und irreparabel gewesen, hieß es im Urteil, ein grober Behandlungsfehler durch die Ärzte – ein Verdacht der Verteidigung, dem die Kammer sorgfältig nachgegangen war – habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Am 10. September 2016, neun Tag nach der brutalen Schlägerei war das Opfer im Klinikum Siegen gestorben.
Angeklagte hatten nicht geholfen
Die Behauptung von zwei Angeklagten sie hätten dem bewusstlosen Opfer noch geholfen, ihn in „eine stabile Seitenlage gebracht“, hält das Gericht für widerlegt. Im Gegenteil: Als die Angeklagten sahen, dass der 40-Jährige sich nicht mehr rührte, ergriffen sie sofort die Flucht. Der Notarzt fand den Schwerverletzten auf dem Rücken liegend, im eigenen Blut.
Das Gericht hielt den Angeklagten jedoch zugute, dass der Familienvater, dem sie an dem Abend zufällig begegnet waren, sie wortstark beleidigt hatte. Der 40-Jährige hatte sich offenbar über die Angeklagten geärgert: Am Vorabend war er zu Unrecht von einem der Männer geschlagen worden war und soll daraufhin Rache geschworen haben. Die Beleidigungen jedoch seien „keine massiven Provokationen“ gewesen, die eine solch brutale Reaktion gerechtfertigt hätten.