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Sep 25

Verfassungsschutz darf Identitäre nicht „gesichert rechtsextremistisch“ nennen

Identitäre Bewegung (Archivbild): „Für uns ist klar, daß es jetzt in die heiße Phase gehen wird.“ Foto: picture alliance/dpa

KÖLN. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt, die Identitäre Bewegung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen. Das Gericht gab am Mittwoch dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung der Identitären statt.

Es begründete die Entscheidung damit, daß der Verfassungsschutz gegen eine Selbstverpflichtung des ihm übergeordneten Bundesinnenministeriums verstoßen habe. Das Ministerium hatte demnach im Dezember 2018 und im Januar 2019 vor dem Verwaltungsgericht Berlin zugesichert, die Identitäre Bewegung künftig im Kontext des Rechtsextremismus lediglich als Verdachtsfall zu nennen, solange die Gruppe in den Verfassungsschutzberichten als solcher geführt werde.

Allerdings nannte der Inlandsgeheimdienst die Identitären in einer Pressemitteilung vom Juli dieses Jahres als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“. Die Richter werteten dies als Verstoß gegen die Zusicherung. Diese sei damals weiterhin gültig gewesen, weil der Mitteilung im Juli 2019 der Erkenntnisstand des zwei Wochen vorher veröffentlichten Verfassungsschutzberichts für 2018 zugrunde lag.

Durch die Mitteilung des Verfassungsschutzes sei die Identitäre Bewegung in ihrem durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleisteten sozialen Achtungsanspruch sowie ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden.

„Könnte für alle patriotischen Akteure dieses Landes richtungsweisend sein“

„Nun gilt es als wahrscheinlich, daß das BfV innerhalb einer zweiwöchigen Frist Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen wird. Dennoch liefert diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts einen zuversichtlichen Ausblick auf das weitere Verfahren gegen den Verfassungsschutz und steigert unsere juristischen Erfolgsperspektiven“, teilte die Identitäre Bewegung mit.

IB-Chef Daniel Fiß ergänzte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Für uns ist klar, daß es jetzt in die heiße Phase der juristischen Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz gehen wird.“

Die Identitäre Bewegung kämpfe in diesem Verfahren „an einer Entscheidungsfront, die für alle patriotischen Akteure dieses Landes richtungsweisend sein könnte“. Es ginge dabei um das, was noch sagbar sei. „Patriotischer Aktivismus und Jugendarbeit muß weiter legitim bleiben.“

Quelle: jf

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