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Mai 05

Versuchter Mord: Asylbewerber rammt Vermieter Messer in den Hals

Tatort Kreuzheide: In dem Stadtteil fügte ein Asylbewerber seinem Vermieter schwerste Verletzungen zu. Quelle: Boris Baschin

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen versuchten Mordes: Ein 23-jähriger Asylbewerber soll seinem Vermieter ein Messer in den Hals gerammt und diesem schwerste Verletzungen zugefügt haben. Das Motiv ist noch völlig unklar, der Syrer ist laut einem Gutachten psychisch krank.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen versuchten Mordes: Ein 23-jähriger Asylbewerber soll seinem Vermieter ein Messer in den Hals gerammt und ihm schwerste Verletzungen zugefügt haben. Das Motiv ist noch völlig unklar, der Syrer ist laut einem Gutachten psychisch krank.

Der Vorfall ereignete sich laut Staatsanwalt Hans Christian Wolters bereits am 18. Dezember. Der Asylbewerber rief seinen Vermieter nach derzeitigem Ermittlungsstand wegen eines Defekts an einer Toilette in die Wohnung im Stadtteil Kreuzheide. Als sich der Eigentümer vor Ort umsah, soll der damals noch 22-Jährige unvermittelt zugestochen haben.

Halswirbel verletzt, Opfer aber nicht gelähmt

Die Klinge verletzte einen Halswirbel des 50-Jährigen, der dann zunächst im Klinikum und später in der Medizinischen Hochschule Hannover behandelt wurde. Der Verdacht des behandelnden Arztes auf Querschnittslähmung bestätigte sich glücklicherweise nicht.

Laut Wolters habe es keine „Vorgeschichte“ oder Streit vor der Attacke gegeben. Gleichwohl gab der Asylbewerber gegenüber den Ermittlern an, sich von seinem Vermieter verfolgt zu fühlen. Ein Gutachter attestierte inzwischen eine schizophrene Psychose bei dem Mann.

Nach der Tat wurde der Syrer festgenommen, zehn Tage später erließ ein Richter einen Unterbringungsbefehl. Seitdem befindet sich der 23-Jährige im Psychiatriezentrum in Königslutter und steht unter rechtlicher Betreuung.

Schuldfähigkeit muss noch festgestellt werden

Ob es in dem Fall zur Anklage kommt, steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hat die dazu erforderliche „Abschlussentscheidung“ bislang noch nicht getroffen. Inwiefern der Mann nur vermindert schuldfähig ist, könnte dann bei einer möglichen Gerichtsverhandlung eine entscheidende Rolle spielen.

Sollte bei dem Mann in einem Prozess die Schuldunfähigkeit festgestellt werden, könnte dieser dauerhaft in einer Klinik untergebracht werden. In diesem Fall würde der Zustand des Mannes dann jährlich untersucht und über seine Perspektive entschieden werden.

Quelle: Wolfsburger Allgeimeine

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