Oberhausen. Als ein Waffenhändler einem 34-Jährigen vor gut einem Monat ein japanisches Langschwert verkaufte, konnte er noch nicht ahnen, dass er am Ende damit bedroht werden würde.
Messerkäufer war vorbestraft
Als der Mann aus Katana das Schwert in dem Waffenhandel an der Bahnhofsstraße kaufte, war er nicht nur vorbestraft, sondern hatte auch keinen gültigen Duldungsstatus mehr. Da man für das Messer jedoch keinen Waffenschein benötigt, verkaufte der Händler die Waffe.
Doch zwei Wochen später tauchte der Käufer wieder in dem Laden auf – mit dabei: sein neues Schwert. Er trug die Waffe in der Scheide in der Hand und fragte nach einer Schusswaffe, die er kaufen wollte. Der Verkäufer erklärte ihm aber, dass man für den Erwerb einen Waffenschein benötige.
Da der Messerträger jedoch nur italienisch und französisch sprach, haperte es an der Verständigung. Der Händler rief daraufhin die Polizei. Der Asylbewerber war jedoch schon verschwunden, als die Beamten eintrafen.