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Aug 10

Wegen Aufenthaltsrecht: Gericht in Oldenburg erlaubt ausnahmsweise Ehe mit 16

Ohne die Eheschließung mit ihrem 22-jährigen Ehemann hätte eine 16-Jährige kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Deshalb erkannte das Oberlandesgericht Oldenburg nun einen Härtefall an – und erlaubte die Heirat.

Eigentlich sind die Regeln wegen eines erst im Sommer vergangenen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes klar. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einer Ausnahmesituation eine Ehe mit 16 Jahren erlaubt. Wie das Gericht mitteilte, hatten der 22 Jahre alte Ehemann und seine 16 Jahre alte Frau im Sommer 2017 in Rumänien geheiratet.

Der Mann lebte und arbeitete bereits seit vier Jahren im Kreis Grafschaft Bentheim, ebenso seine Eltern. Kurz nach der Heirat waren beide Eheleute Eltern geworden.

Eigentlich darf in Deutschland seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes generell erst ab 18 Jahren geheiratet werden, und eine Ehe wird automatisch ungültig, wenn einer der Partner das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dennoch ließ der OLG-Senat die Eheschließung in Kraft.

Das Gericht erkannte einen besonderen Härtefall: Denn ohne Eheschließung hätte die junge Frau, die im Dezember 18 wird, kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gehabt. Auch sei die Ehe ohne Zwang geschlossen worden. In der Gesamtwürdigung aller Umstände würde sich aus Sicht des OLG eine Aufhebung der Ehe als besondere Härte darstellen.

Quelle: welt

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