Das ist aber schnell gegangen: Nur Stunden nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag, wonach Arbeitgeber muslimische Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten dürfen , hat ein österreichisches Institut ein derartiges Verbot beschlossen.
„Wir haben derzeit mehr als 1000 Migranten in unseren Kursen. Wir bekennen uns zur Willkommenskultur, wollen diesen Menschen aber auch unmissverständlich unsere westliche Kultur und unsere Werte vermitteln“, begründete das steirische Berufsförderungsinstitut BFI das Verbot.
„Wir haben das Verbot noch am Dienstag per Dienstanweisung erledigt und unser Leitbild erweitert“, bestätigte der steirische bfi- Geschäftsführer Wilhelm Techt am Mittwoch gegenüber der „Kleinen Zeitung“.
„Symbole aller Religionen werden verbannt“
Man habe eine Regel erlassen, die nicht diskriminiere. „Um die Neutralität zu gewährleisten, werden Symbole aller Religionen, also etwa auch das Tragen einer Nonnentracht oder einer Kippa, aus dem bfi verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Aber die gab es dort schon bisher nicht“, fügte Techt hinzu.
WIFI Kärnten kontert: „Einfallslos und rückständig“
Das Verbot des BFI ruft bereits Kritik hervor. „Bildungseinrichtungen haben meiner Auffassung nach mit gutem Beispiel voranzugehen. Verbote sind einfallslos und rückständig“, erklärte dazu am Mittwoch Andreas Görgei, Chef des WIFI Kärnten.
Er wolle daher einen Kontrapunkt zur aktuellen Kopftuch- Debatte setzen. „Bei uns wird es kein Kopftuch- Verbot geben, im WIFI Kärnten sind religiöse Symbole als Zeichen der Vielfalt durchaus erwünscht“, so Görgei. Man pflege damit bewusst einen anderen Zugang zu diesem aktuellen Thema und wisse sich damit in bester Tradition der Aufklärung in Europa, unterstrich er. Die geübte Toleranz nimmt Görgei aber auch für das WIFI selbst in Anspruch: „Wir lassen andere religiöse Symbole zu, werden aber auch das Kreuz als Zeichen des Christentums nicht abnehmen. Das Verständnis, das wir entgegenbringen, erwarten wir auch umgekehrt.“
Kaum Auswirkungen auf Bundesbeamte
Kaum Auswirkungen hat das EuGH- Urteil vorerst auf die Bundespolitik. Im Innenministerium verweist man darauf, dass die sogenannte Polizeitrageverordnung ohnehin definiere, wie die Uniformierung von Exekutivbeamten auszusehen habe – und da seien keine religiösen Symbole integriert. Nunmehr werde aber noch zusätzlich erwogen, explizit ein Verbot gewisser Symbole festzuschreiben.
Auch das Justizministerium sieht durch die bestehenden Kleidungsvorschriften keinen Platz für Abweichungen vom Neutralitätsgebot in seinem Bereich und unter dieser Annahme auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Einhaltung des Regierungsprogramms zusätzliche Maßnahmen erfordert, werde man diese prüfen.
Kurz und Lopatka erfreut über EuGH- Urteil
Die ÖVP- Politiker Sebastian Kurz und Reinhold Lopatka begrüßten unterdessen das EuGH- Urteil. „Ich sehe die Entscheidung sehr positiv, da sie Diskriminierung aufgrund von religiöser oder politischer Weltanschauung nicht zulässt, aber gleichzeitig Arbeitgebern den Freiraum zuspricht, die sie für unternehmerisches Handeln brauchen“, so Außen- und Integrationsminister Kurz in einer Aussendung.
VP- Klubchef Lopatka sieht in dem Urteil auch Rückenwind für das geplante Burkaverbot . Das von der Regierung vorgesehene Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit wird von Menschenrechtsgruppen, Anwälten und Religionsgemeinschaften gleichermaßen abgelehnt. Lopatka pocht dagegen weiterhin auf die Maßnahme und sagte am Dienstag, Vollverschleierung sei ein nicht hinnehmbares Zeichen islamischer Fanatiker. Außerdem seien laut einer Umfrage im Auftrag des ÖVP- Klubs 79 Prozent der Österreicher für ein Burkaverbot.