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Apr 25

Werther verklagt NRW: Stadt will keine Flüchtlinge mit abgelehntem Asylantrag aufnehmen

Werther/Gütersloh. Notfalls will sie bis vor das Oberverwaltungsgericht ziehen: Marion Weike, Bürgermeisterin der Stadt Werther, geht es ums Prinzip. Sie will nicht hinnehmen, dass das Land NRW der Kommune weiterhin Flüchtlinge zuweist, die schon abgeschoben sein müssten, und die Stadt auf den Kosten sitzen lässt.

An diesem Freitag verhandelt das Verwaltungsgericht Minden ihre für die Stadt eingereichte Klage gegen das Land NRW. Die Beklagte wird in diesem Fall von der Bezirksregierung Arnsberg vertreten, die die Flüchtlinge in NRW Kommunen per Verteilschlüssel zuweist.

„Diese Menschen schöpfen ja Hoffnung, dass sie doch in Deutschland bleiben dürfen“, argumentiert die Volljuristin und SPD-Politikerin. Der Umgang mit Menschen ohne Perspektive sei auch für Kommunen nicht einfach. „Im Jahr 2018 haben wir mehrfach solche Flüchtlinge zugewiesen bekommen, deren Kosten wir nicht abrechnen durften“, kritisiert Weike. Denn drei Monate nach der vollziehbaren Ausreisepflicht erhalten Kommunen keine pauschalierten Zahlungen des Landes mehr. „Bei zehn Flüchtlingen sind das 100.000 Euro im Jahr“, rechnet sie mit Verweis auf die NRW-Pauschale vor.

Mehrfach von Belgien illegal nach Deutschland eingereist

Konkret geht es vor allem um diesen Fall: Ein Flüchtling, der „ein Dutzend Mal aus Belgien illegal nach Deutschland eingereist war“ und zuletzt in Viersen in einer Landeseinrichtung wohnte, wurde Werther per Mitteilung im März 2018 zugewiesen. „Dabei hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits im Januar geurteilt, dass der Flüchtling vollziehbar ausreisepflichtig war. Warum hat das Land ihn nicht gleich selbst nach Belgien abgeschoben?“, kritisiert die Bürgermeisterin. Schließlich habe NRW-Minister Jochen Stamm das Ziel ausgegeben, nur noch Asylbewerber an Kommunen zu überweisen, die auch bleiben dürfen. Doch die Praxis sehe anders aus.

Statt den Mann, wie es die Dublin-Verordnung für Flüchtlinge in der EU vorsieht, zurück nach Belgien zu überstellen, wurde er weiter nach Werther geschickt und nach einigen Wochen vom Kreis Gütersloh nach Belgien abgeschoben. Weike betont: „Es geht hier nicht um eine Familie.“

Nach der Ankunft untergetaucht

Weiterer Fall: Ein abgelehnter Flüchtling aus Algerien tauchte gleich nach der Ankunft in Werther unter, um der Frist für die Ausweisung zu entkommen. „Das macht die Ausweisung komplizierter“, sagt Weike, zugleich Vizepräsidentin des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Sie zieht die Klage alleine durch und hat den kommunalen Spitzenverband lediglich darüber informiert. Die Frage sei rechtlich sehr komplex. Die Bürgermsieterin räumt ein: „Ich weiß nicht, ob ich vor dem Verwaltungsgericht eine Chance habe.“

Auch Minden ärgert sich über die Kosten
„Wir als Stadt sind mit der Situation, dass nach drei Monaten in dem beschriebenen Fall die Kosten allein von den Kommunen zu tragen sind, unzufrieden“, sagt Mindens Bürgermeister Michael Jäcke. Er habe hierzu auch schon einige Gespräche geführt – zuletzt mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Achim Post. „Aber es tut sich hier etwas.“ So setzten sich nach seinen Angaben viele Städte in NRW über den Städtetag dafür ein, hier „eine zusätzliche Kostenerstattung durch das Land zu erreichen“. Diese Bemühungen unterstütze auch Minden. „Ebenso soll die monatliche Kostenpauschale angepasst werden, was wir auch sehr begrüßen würden. Bisher liegt vom Land allerdings keine konkrete Aussage zur Erstattung zusätzlicher Kosten vor.“

Quelle: Haller Kreisblatt

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