Vielleicht hätte Lydia Fränzel nie erfahren, dass fremde Personen an ihrer Wohnadresse in Wien gemeldet sind, hätte die MA 35 diese per Brief nicht auffordern müssen, Unterlagen für ihre Aufenthaltsgenehmigung nachzureichen. Die Donaustädterin ist schockiert.
Seit Jahren wohnen Fränzel und ihr Mann in der Wohnung im 22. Bezirk – und sonst niemand. Doch vergangene Woche trudelte plötzlich ein Brief von der MA 35 bei ihr ein, adressiert an eine D. Y., die dort nicht wohnt. Verwundert ruft Fränzel bei der Behörde an und fragt nach.
„Wie wird da kontrolliert?“
Dort erfährt sie, dass D. Y. und eine zweite Person an ihrer Adresse gemeldet sind und um eine Aufenthaltsgenehmigung ansuchen. Fränzel versteht die Welt nicht mehr. „Wie kann jemand einfach an meiner Adresse gemeldet sein?“, fragt sie. „Wie wird da kontrolliert?“ Fränzel will auf das Problem aufmerksam machen.
Bei der MA 35 erhält sie die Auskunft, dass entsprechende Unterlagen vorgelegt wurden. Sie geht zum Bezirksamt. Die Fremden haben sich tatsächlich auf ihre Adresse gemeldet, eine österreichische Unterkunftgeberin habe unterschrieben. Wohl ein Irrtum, das komme öfters vor, erklärt man ihr.
„Sich in der Stiege oder Haustür zu irren, ja, aber in der ganzen Adresse“, zweifelt Fränzel. Dem Hausvermieter sind die Personen nicht bekannt. Fränzel meldet sie ab. Auf „Krone“– Anfrage wollte die MA 35 die Kontrollen nicht kommentieren.