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Okt 19

Vergewaltigung von Camperin: Das Schicksal von Maria L. vor Augen

„Come out, bitch. I wanna fuck with you!“: Mit diesen Worten zwang der Vergewaltiger eine Studentin, aus ihrem Zelt zu kommen. Vor Gericht zeigte der Angeklagte bis zuletzt keine Reue. Im Gegenteil.

Am Donnerstagmittag kommt es für Eric X. im Landgericht Bonn, wie es sich schon seit einiger Zeit in der Hauptverhandlung abzeichnete: Der 31 Jahre alte Asylbewerber aus Ghana wird wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Gründe für eine substantielle Strafmilderung kann das Gericht nicht erkennen – auch, weil X., der im Verfahren immer wieder durch aufbrausendes, aggressives Verhalten aufgefallen war, keinerlei Reue zeigte. Im Gegenteil: Der Ghanaer leugnete seine brutale Tat trotz erdrückender Beweise bis zum Schluss und beleidigte sein Opfer.

In der Nacht zum 2. April schnitt X. gegen 0.15 Uhr mit einer Astsäge, die er kurz zuvor gestohlen hatte, in der Bonner Siegaue ein Zelt auf und bedrohte ein darin übernachtendes junges Paar, eine 23 Jahre alte Studentin und ihren drei Jahre älteren Freund aus Freiburg. Vergeblich hofften die beiden, Eric X. werde sie nur ausrauben. Doch der Angreifer gab sich nicht mit ihrer Lautsprecherbox und etwas Bargeld zufrieden. Mit den Worten „Come out, bitch. I wanna fuck with you!“ forderte er die Studentin auf, aus dem Zelt zu kommen. In Todesangst berieten sich die beiden jungen Leute. Inständig bat die Studentin ihren Freund, im Zelt zu bleiben und keine Gegenwehr zu leisten. Sie gehe raus, um sich und ihn zu beschützen. Dann wurde die junge Frau zehn Meter vom Zelt von X. vergewaltigt. Wie die Camperin später bei der Polizei zu Protokoll gab, hatte sie das Schicksal von Maria L. vor Augen, die im Oktober 2016 in Freiburg von einem Asylbewerber bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, vergewaltigt und schließlich in den Fluss Dreisam gelegt worden war, wo sie ertrank.

Während er seine Freundin wimmern hörte, versuchte der junge Mann per Handy die Polizei zu alarmieren. Es ist ein unfassbarer Teilaspekt dieses erschütternden Falls, dass dem jungen Mann das beinahe nicht gelungen wäre. Denn die diensthabende Polizistin in der Notrufstelle schien den Schilderungen des Anrufers zunächst nicht recht zu glauben. Im Laufe des Notrufs, dessen Mitschnitt im Verfahren abspielt wurde, fragte die Beamtin den jungen Mann gar einmal, ob er sie „verarschen“ wolle. Auf die Spur von Eric X., der erst Anfang 2017 über Libyen und Italien nach Deutschland gekommen war, kamen die Ermittler dann wenige Tage später anhand der Aussagen mehrerer Zeugen, denen X. in den Stunden vor der Tat in der Siegaue negativ aufgefallen war.

Die Studentin und ihr 26 Jahre alter Freund hätten Anfang April eine Horrornacht erlebt, unter deren Folgen sie noch heute litten, sagt der vorsitzende Richter am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. Eine zusätzliche Belastung sei für die beiden gewesen, im Prozess aussagen zu müssen, weil X. alles abstritt.

Für das Gericht besteht kein Zweifel, dass Eric X. der Täter ist. Mehrere Zeugen identifizierten ihn im Prozess. Ein Analyse ergab, dass die DNA in der Speichelprobe des Angeklagten mit der des Spermas übereinstimmt, das im Intimbereich des Opfers gefunden wurde. Doch auch dieses Ermittlungsergebnis zog X. in Zweifel, beleidigte die LKA-Gutachterin und verhöhnte sein Opfer. „Wenn das Gericht sagt, die DNA passt, dann muss ich das Mädchen eine Prostituierte nennen“, sagte er. Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem abgelehnten Asylbewerber, voll schuldfähig und hoch gefährlich zu sein. Bei Tätern wie ihm, die so hartnäckig die Wirklichkeit leugneten, müsse man mit einer sehr hohen Rückfallwahrscheinlichkeit rechnen.

Quelle: faz

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