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Jun 22

13-jähriger Schüler muss vor Gericht, weil er Moscheebesuch verweigerte

Diese Moschee in Rendsburg wollte ein 13-jähriger Schüler nicht besuchen. Dafür muss er jetzt vor Gericht. Foto: Von www.fleno.de / Wikimedia CC BY-SA 3.0

Gehen die Uhren in Deutschland schon anders?

Kaum zu fassen: Der Fall eines 13-jährigen Schülers im Bundesland Schleswig-Holstein, der sich weigerte, mit seiner Klasse die „Centrum Moschee“ in Rendsburg zu besuchen, kommt jetzt vor Gericht. Die Eltern hatten die Zahlung des Bußgeldes in Höhe von 300 Euro verweigert, weshalb es nun zum Prozess kommt.

Eltern fürchteten um „religiöse Indoktrination“

Wie unzensuriert bereits berichtete, nahm der Gymnasiast an dem Ausflug mit dem Thema „Der Orient – Machtfaktor Wasser und Erdöl“ nicht teil. Die Eltern, beide Atheisten, hatten ihrem Sohn die Teilnahme untersagt. Sie fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehört, so der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, gegenüber der Jungen Freiheit.

Privilegierung des Islam gegenüber dem Christentum

Weiters erklärte Heumann, dass hier etwas gewaltig schief gelaufen sei. „Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu bestrafen.“ Aber wenn sich eine solche Ablehnung gegen den Islam richte, dann sehen sich die Behörden sofort bemüßigt, „korrekt“ durchzugreifen.

Heumann sieht derzeit eine typische, überall gehandhabte Privilegierung des Islams gegenüber dem Christentum. „Es kann nicht sein, dass in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein Siebtklässler nicht in die Moschee möchte.“

Verfahren wegen Verstoßes gegen Schulpflicht

Für die Schule war es jedenfalls ein großes Vergehen, dass sich der 13-Jährige weigerte, die Moschee zu besuchen. Sie leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Rektorin Renate Fritzsche sagte dazu:

Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.

Teil der Milli-Görus-Bewegung

Dass die Rendsburger Cenrum-Moschee Teil der Milli-Görus-Bewegung (IGMG) ist, stört die Rektorin offenbar nicht so sehr. Auch wenn der Verfassungsschutz der IGMG eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorwirft.

Milli Görus würde keinesfalls die Absicht der Integration in die deutsche Gesellschaft verfolgen, geht aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministers für das Jahr 2008 hervor. Das Ziel der „islamischen Gemeinschaft ist die Errichtung einer islamischen Gesellschaftsordnung“, woraus sich, wie der Verfassungsschutz es deutet, die Ablehnung der westlichen Demokratie ergibt.

Quelle: Unzensuriert

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