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Feb 26

Kein „Prüffall“ mehr: Erfolg für die AfD – und den Rechtsstaat

Für die öffentliche Brandmarkung der AfD braucht der Verfassungsschutz eine gesetzliche Grundlage. Es ist wichtig, sich auf die wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – und ansonsten die freie Auseinandersetzung hochzuhalten. Ein Kommentar.

Das ist ein Erfolg für die AfD. Sie darf einstweilen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Eine inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bedeutet natürlich auch nicht, dass der Verfassungsschutz nicht prüfen durfte oder darf, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Aber für die öffentliche Brandmarkung einer Partei braucht das Bundesamt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Deswegen war das Gesetz eigens geändert worden. Das mag man auch anders sehen, und noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz unter neuer Führung ganz offensichtlich ein Zeichen setzen wollte, mit großem öffentlichem Auftritt und deutscher wie englischer Mitteilung, war geeignet, in Rechte der Partei einzugreifen.

Die Nennung, die ja im Grunde den Inhalt hatte, es lägen für die gesamte Partei nur „Verdachtssplitter“ vor, ist schon ein Stigma. Dass solch ein Verdikt der Partei sogar nützen kann, weil es etwa ihre Anhänger in dem Glauben bestärkt, von Staats wegen verfemt zu sein, steht auf einem anderen Blatt. Der Staat muss die Chancengleichheit der Parteien beachten – gerade in Zeiten des Wahlkampfs und gerade dann, wenn eine bestimmte Partei ohnehin unter öffentlicher Beobachtung steht.

Gegen eine Beobachtung durch die Öffentlichkeit kann niemand klagen. Denn politische Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit und müssen etwa ihre Finanzen offenlegen – was gerade die AfD zu spüren bekommt. Der Staat aber braucht, gerade weil die Parteien eine so wichtige Rolle in ihm spielen, eine besondere Ermächtigung, um gegen einzelne von ihnen vorzugehen. Und auch das Handeln des Verfassungsschutzes unterliegt richterlicher Kontrolle. Insofern ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auch ein Sieg für den Rechtsstaat. Er behauptet sich gerade dann, wenn er über Leute richtet, mit denen sonst kaum jemand etwas zu tun haben will. Die AfD freilich ist eine recht erfolgreiche Partei, wenn sich auch kaum jemand öffentlich zu ihr bekennt. Mehr denn je ist es wichtig, sich auf die wirklich verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – da gibt es genug zu prüfen – und ansonsten die freie Auseinandersetzung hochzuhalten.

Quelle: FAZ

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