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Mrz 15

Asylantengang-Mord in Grünau: Höchststrafe oder Freispruch?

Mehmet C. soll an der Bluttat beteiligt gewesen sein. Quelle: Polizei

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde in Leipzig-Grünau ein Tunesier ermordet. Offenbar ein Racheakt inmitten eines Bandenkriegs. Ein Täter sitzt bereits hinter Gittern, der zweite wartet nun auf sein Urteil.

Die zwölf Zentimeter lange Messerklinge traf den Tunesier Hamza G. (24) sieben Mal. Tödlich verletzt brach der Nordafrikaner vor einem Hochhaus in der Breisgaustraße in Leipzig-Grünau zusammen. Der Mord am 21. Oktober 2016 kurz nach 5.30 Uhr galt als Höhepunkt eines Bandenkriegs in dem Plattenbaugebiet zwischen einer von Albanern dominierten Migranten-Clique und einer Gruppierung von neuen Asylbewerbern, überwiegend aus Nordafrika. Nun steht das Urteil gegen einen der mutmaßlichen Mörder unmittelbar bevor. Während die Staatsanwaltschaft für Mehmet C. (23) die maximal mögliche Jugendstrafe von zehn Jahren forderte, plädierten die Verteidiger am Donnerstag auf Freispruch.

Er ist bereits wegen Mordes verurteilt
Er ist bereits wegen Mordes verurteilt: Argjent K. Quelle: Kempner

Nach 50 Verhandlungstagen sah Staatsanwältin Katrin Minkus die Anklagevorwürfe bestätigt und beantragte daher die Höchststrafe für den Türken, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war. Gemeinsam mit dem aus dem Kosovo stammenden Albaner Argjent K. (22) soll er den Rivalen aus Rache getötet haben, weil der Tunesier einen Bruder des Albaners geschlagen und leicht verletzt hatte. Argjent K. war deshalb bereits im September 2017 zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Wichtiges Beweismittel in diesem ersten Prozess: Die Ermittler fanden am linken Daumen des Leichnams eine DNA-Spur des albanischen Angeklagten. Zudem lagen dem Gericht Zeugenaussagen sowie Auszüge aus Chats vor, in denen die Bluttat angekündigt worden war.

Mehmet C. war hingegen erst im Zuge der Ermittlungen unter dringenden Tatverdacht geraten, da aber bereits untergetaucht. Nach monatelanger Öffentlichkeitsfahndung wurde er am 6. Juli 2017 in Berlin verhaftet. Der Prozess gegen ihn begann im November 2017 vor der 2. Strafkammer des Landgerichts – dieselbe Kammer, die auch schon Argjent K. verurteilt hatte. Weil sie deshalb eine Voreingenommenheit der Richter befürchteten, hatten die Verteidiger schon zu Prozessbeginn einen Befangenheitsantrag gegenüber den Berufsrichtern gestellt, dieser war jedoch abgelehnt worden.

„Nicht den Hauch einer Chance“

Diese Vorbehalte ließen sich bis zu ihren Plädoyers an diesem Donnerstag nicht ausräumen. „Wir hatten nicht den Hauch einer Chance, ein ergebnisoffenes Verfahren zu führen“, monierte Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke, der zudem von einer „fragilen Indizienkette“ sprach. Seine Kollegin Ricarda Lang äußerte ebenfalls „Zweifel, ob sich die Kammer vom Urteil gegen Argjent K. lösen kann“. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass ihr Mandant Hamza G. tötete. „DNA-Spuren liegen nicht vor“, sagte sie zu den Richtern. „Sie haben nichts. Selbst Profikiller hinterlassen häufig wenigstens ein Haar am Tatort.“ Sie zitierte aus einem Brief, den der verurteilte Messerstecher Argjent K. inzwischen geschrieben haben soll. Demnach sitze mit Mehmet C. ein Unschuldiger vor Gericht. „Ich war das“, heißt es demnach in dem Schreiben des Albaners, „Mehmet war nicht dabei.“

Für den Fall einer Verurteilung ihres Mandanten stellten die Verteidiger eine ganze Reihe sogenannter Hilfsbeweisanträge, mit denen sie unter anderem weitere Ermittlungen und Vernehmungen von Zeugen fordern.

Die 2. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Michael Dahms will ihre Entscheidung am kommenden Mittwoch verkünden.

Quelle: lvz (unzensiertes Medium)

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