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Mrz 14

Prozess um sexuelle Nötigung durch Afghanen: „Meine Tochter fürchtete um Leib und Leben“

Foto: Jörg Sanders

Hasberger nahmen Flüchtling auf

Hasbergen/Osnabrück. Hat ein Flüchtling aus Afghanistan im Sommer vergangenen Jahres die Tochter der Hasberger Familie, die ihn aufgenommen hatte, sexuell genötigt? Der zweite Prozesstag am Mittwoch am Landgericht brachte kaum Licht ins Dunkel, aber einiges Kopfschütteln. Ausgesagt hatten die Eltern und Geschwister der damals 17-Jährigen.

S. war im Februar 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. 2016 nahm die Hasberger Familie den dann 17-Jährigen auf. Am 29. Juni 2018 soll er die damals 17-jährige Tochter sexuell genötigt sowie ihr und später der ganzen Familie mit Mord gedroht haben. Das Amtsgericht Osnabrück hatte S. im November wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Bedrohung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. S. ging in Berufung, er spricht von gegenseitiger Liebe.

Mutter wollte jungen Afghanen helfen

Am zweiten Verhandlungstag berichtete die Mutter des Mädchens nun, sie habe in der Einrichtung gearbeitet, in der S. untergebracht gewesen war. Im Sommer 2016 nahm die Familie den Afghanen auf. Aufgrund diverser Probleme zog er Mitte 2017 aus und Anfang 2018, als er volljährig wurde, wieder ein. Im Juli 2018 sollte er dann eine eigene Wohnung beziehen. Dazu kam es nicht: Der heute 19-Jährige sitzt seit Monaten in Haft.

2016 nach Deutschland gekommen

Ihre Tochter habe ihr zu verstehen gegeben, sich in seiner Gegenwart nicht wohlzufühlen. „Sie sagte, sie fühle sich von ihm bedrängt. Ich habe das ernst genommen, aber keine Gefahr gesehen“, sagte die 53-Jährige. Sie sei nicht blauäugig an die Sache herangegangen, ihre Tochter habe sich in vielen Dingen nicht wohl gefühlt.

S. schlich sich nachts ins Zimmer

S. habe von den Eltern des Mädchens die Ansage bekommen, sie in Ruhe zu lassen. Dennoch soll S. in einer Nacht im März 2018 das Zimmer des Mädchens betreten und sich ans Fußende ihres Bettes gesetzt haben. Die Mutter habe gewusst, dass S. in ihre Tochter verliebt gewesen war.

Morddrohungen gegen die Familie

Am 29. Juni soll S. dann das Mädchen im Wohnzimmer sexuell genötigt haben, heißt es im Urteil der ersten Instanz. Daraufhin verschwand er für ein paar Tage und tauchte am 3. Juli erneut vor dem Haus der Familie auf. Er soll der gesamten Familie mit Mord gedroht haben. Die alarmierte Polizei nahm S. fest.

„Sie hat nie mit mir darüber gesprochen“, sagte die Mutter vor dem Schöffengericht zu den Geschehnissen des 29. Juni. „Was vorgefallen ist, habe ich erst Mitte Dezember in der Urteilsbegründung erfahren, als ich ihre Aussage las.“ Auch sie könne nicht sagen, was an jenem Abend passiert sei – das wüssten nur S. und ihre Tochter – „aber ich glaube, dass meine Tochter um Leib und Leben fürchtete“. Dass S. am 3. Juli der Familie gedroht habe, diese zu töten, „daran erinnere ich mich heute nicht mehr so genau“, sagte die 53-Jährige. In ihrer Aussage bei der Polizei hatte sie das zu Protokoll gegeben.

Briefe ins Gefängnis?

S. Anwältin wollte von der Mutter wissen, warum sie den Kontakt zu S. im Gefängnis suchte. Die Rede war von einem Brief und einem geplanten Besuch. „Ich wollte ihn auf den Weg bringen, ich sah es als meinen letzten Erziehungsauftrag“, antwortete sie. S. hingegen behauptet, die Mutter habe ihm etwa zehn Briefe geschickt. Darin habe sie geschrieben, sie zweifle an den Schilderungen ihrer Tochter. Den Beweis dafür blieb er schuldig.

Auch die Geschwister sagten am Mittwoch aus. Die heute 24-jährige Studentin berichtete von einem anfangs guten Verhältnis zwischen S. und ihrer Schwester. Dann habe sich die Schwester zunehmend von S. distanziert. „Sie sagte mir, dass sie sich unwohl mit ihm fühle.“ Die 24-Jährige selbst habe sich gut mit S. verstanden. Auch sie berichtete von Morddrohungen am späten Abend des 3. Juli.

Anruf beim Bruder

Der Bruder berichtete, mit S. befreundet gewesen zu sein. Am Abend des 29. Juni, nach den Geschehnissen im Wohnzimmer, habe er mit S. telefoniert. S. habe gesagt, Scheiße gebaut zu haben, die ihm leid tue.

Der 55-jährige Familienvater berichtete, er sei gegen den Wiedereinzug von S. ins Haus der Familie gewesen. Auch er berichtete von Morddrohungen am Abend des 3. Juli – woraufhin S. ihn unterbrach und fragte: „Warum lügst du?“

S.: Schöffe ist ein Freund

Ferner sagte S., ein Schöffe der ersten Instanz sei ein Freund des 55-Jährigen. Der Hasberger bestritt das. Daraufhin sagte S., ein Ermittler in dem Fall sei womöglich ein Freund des 55-Jährigen. Beide will der 19-Jährige an Silvester im Haus der Familie gesehen haben. Doch auch der besagte Ermittler bestritt in seiner Aussage, den 55-Jährigen zu kennen.

PIN plötzlich wieder eingefallen

Für Verwirrung sorgte das Handy des Angeklagten. Das konnte bislang nicht ausgewertet werden, weil S. die PIN vergessen haben wollte. Am Mittwoch fiel sie ihm wieder ein und er entsperrte sein Handy unter den Augen der Richter. Er willigte ein, dass das Smartphone nun ausgewertet werden dürfe. Allerdings erkannte die Richterin bereits, dass ein mutmaßlich wichtiger Chat nicht mehr vorhanden ist.

Das Mädchen hatte am ersten Prozesstag ausgesagt. Bei ihrer Aussage wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt.

Quelle: truth24

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