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Jun 18

Moslem erschießt Ehefrau vor Augen der Kinder an Ostersonntag – Urteil rechtskräftig

(Symbolfoto) Foto: dpa

Hechingen – Der Bundesgerichtshof hat zwei Revisionen gegen Strafurteile des Landgerichts Hechingen als unbegründet abgelehnt.

Im ersten Fall ging es um die Verurteilung eines zur Tatzeit 48-jährigen Mannes albanisch-kosovarischer Herkunft. Er war wegen Mordes an seiner Ehefrau am Ostersonntag 2018 in Winterlingen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wie damals berichtet, hatte er seine Frau vor den Augen der Kinder mit Pistolenschüssen getötet. Die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Mann die Trennungsabsichten seiner Frau nicht akzeptieren wollte.

Der zweite Fall betraf einen 32-jährigen Mann, der nach drei bewaffneten Raubüberfällen auf das Spielcasino „Magic Casino“ in Tübingen, auf die Spielothek „Bucki’s“ in Bisingen und auf die Shell-Tankstelle in Geislingen nach einem aufwendigen Indizienprozess zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war. Bei der Verurteilung war auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung blieb vorbehalten.

In beiden Fällen hatten die Angeklagten Revision beantragt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs sind die beiden Urteile in vollem Umfang rechtskräftig, heißt es in einer Mitteilung des Hechinger Landgerichts.

Quelle: Schwarzwälder Bote

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