Mülheim an der Ruhr – Die Stadt Mülheim prüft nach der Vergewaltigung einer geistig behinderten Frau (18), ob eine Rückführung der mutmaßlichen Täter und deren Familien in ihr Herkunftsland möglich ist.
Eine Gruppe von fünf Kinder und Jugendlichen (12 bis 14) aus Bulgarien soll die junge Frau am vergangenen Freitag missbraucht haben. Grundsätzlich stehe auch im Raum, die Kinder aus den Familien zu nehmen.
„Wir prüfen, ob wir die EU-Freizügigkeit dieser Familien einschränken können und eine Rückführung in ihr Herkunftsland möglich ist“, sagte Volker Wiebels (63), Pressesprecher der Stadt Mülheim der „Neuen Westfälischen“. „Wir begleiten mittlerweile alle Familien in einem sehr engen Kontakt durch das Jugendamt.“
Den Mitarbeitern des Jugendamtes stünden „viele Instrumente zur Verfügung. Sie müssen aber genau prüfen, welche jetzt zur Anwendung kommen“, sagte Wiebels.
Gegenüber BILD sagte Wiebels, das sei ein „völlig normales Verfahren“. Drei Familien der Tatverdächtigen hätten Angaben gemacht, über ein eigenes Einkommen zu verfügen. „Das wird jetzt durch die Ausländerbehörde überprüft.“ Alle fünf Familien werden nun vorgeladen, müssen Nachweise über ihr Einkommen erbringen oder belegen, dass sie gewillt sind eine Arbeit aufzunehmen, also arbeitssuchend sind.
Sollte das alles nicht der Fall sein, könne man als Kommune theoretisch ein Verfahren anstrengen, um die Familien auszuweisen.
Seit einigen Tagen sitzt der Hauptverdächtige Georgi S. (14) in Untersuchungshaft, die anderen befinden sich zu Hause bei ihren Familien. S. hatte nach Behördenangaben schon länger an einer Präventivmaßnahme des Innenministeriums von NRW teilgenommen – mit dem Ziel, den als Intensivtäter bekannten Jugendlichen zu bändigen.
Er soll in der Vergangenheit im noch strafunmündigem Alter mit zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen sein, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
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Nach Gruppenvergewaltigung: Mülheim prüft Ausweisung der Bulgaren-Familien – alternativ-report.de
Juli 12, 2019 um 1:20 am (UTC 1) Link zu diesem Kommentar
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