Die Strafen für die acht Männer, die in der Silversternacht auf den 1. Jänner 2016 in Wien eine junge Deutsche vergewaltigt haben, wurden vom Oberlandesgericht Wien bestätigt. Die erste Instanz hatte neun bis 13 Jahre Haft verhängt.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat die erstinstanzlichen Schuldsprüche im Fall einer Gruppenvergewaltigung bestätigt. Eine junge Deutsche war in der Nacht auf den 1. Jänner 2016 von der Innenstadt in eine Wohnung verschleppt und dort von acht Männern missbraucht worden. Die aus dem Irak stammenden Täter hatten dafür Haftstrafen von bis zu 13 Jahren ausgefasst.
Die Schuldsprüche waren bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Nichtigkeitsbeschwerden der Männer im vergangenen Mai in nichtöffentlicher Sitzung verworfen. Die Entscheidung über die Strafberufungen wurde dem OLG Wien zugewiesen.
Die erste Instanz hatte in diesem Aufsehen erregenden Fall zwei Mal 13 Jahre, einmal zwölf Jahre, drei mal elf und jeweils ein Mal zehn und neun Jahre Haft verhängt. Die damals 28 Jahre alte Frau war nach Wien gekommen, um hier mit einer Freundin den Jahreswechsel zu feiern. Sie fiel mehreren Männern in die Hände, die ihre Alkoholisierung ausnutzten und die wehrlose Frau in eine Wohnung in der Leopoldstadt brachten, wo sich der Reihe nach acht Männer an ihr vergingen.
Die Verteidiger-Riege der acht aus dem Irak stammenden und miteinander verwandten Männern appellierte an den Berufungssenat, die Strafen zu mildern. Das Erstgericht habe „ein übertriebenes Rache- und Strafbedürfnis“ und habe sich von „einer gewissen Aggression in der Öffentlichkeit“ leiten lassen.
„Wie eine Trophäe herumgereicht“
Dem trat zunächst Oberstaatsanwältin Eva Salfelner entgegen: „Hier gibt es keinen Raum, die Sanktionen zu reduzieren.“ Sie bescheinigte den Tätern – der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Schuldsprüche bereits im vergangenen Mai bestätigt – „Charakterlosigkeit und völlige Empathielosigkeit“. Sie hätten das Opfer „erbeutet und wie eine Trophäe herumgereicht“.
Das OLG sah keinen Grund, die Strafen herabzusetzen. Es handle sich um ein „abscheuliches Verbrechen“, eine „große Gruppe von Männern“ hätte eine wehrlose Frau an einem öffentlichen Ort „einfach mitgenommen“ und diese dann der Reihe nach missbraucht, führte die Senats-Vorsitzende Natalia Frohner aus. Da bedürfe es bei einer Strafdrohung von fünf bis 15 Jahren „Signalstrafen“. „Bei einem derart abscheulichen Verbrechen muss man sich in die oberen Regionen des Strafrahmen begeben.“
Die bisherige Unbescholtenheit der Männer sei nicht als Milderungsgrund zu berücksichtigen, da sich die Iraker „erst sehr kurz“ – zwischen einem Monat und eineinhalb Jahren – in Österreich befunden hätten. Die Männer hätten ihrem Opfer eine schwere Körperverletzung – bei der Frau entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung – zugefügt und diese besonders erniedrigt. Durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr war die Betroffene auch der Furcht vor einer Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten und einer Schwangerschaft ausgesetzt.
In zumindest einer schriftlichen Berufung wurde darauf verwiesen, die Männer würden aus einem anderen Kulturkreis stammen und ein anderes Frauenbild haben. Dem trat die vorsitzende Richterin entschieden entgegen: „In unserem Land herrscht ein Frauenbild, in dem Frauen gleichberechtigt sind.“ Das müsse man „den Herrschaften zur Kenntnis bringen“, stellte Frohner fest.
Zeitung musste Entschädigung zahlen
Der Fall sorgte auch insofern für Schlagzeilen, als eine Tageszeitung wenige Tage vor der Verhandlung in reißerischer Aufmachung identifizierend über das Schicksal der Frau berichtet und damit eine Retraumatisierung der Betroffenen bewirkt hatte. Sie bekam für diese mediale Entgleisung vom Wiener OLG die höchstmögliche medienrechtliche Entschädigung von insgesamt 40.000 Euro zugesprochen.