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Apr 11

Afghane soll in Forst seine Frau fast umgebracht haben- mit abgebrochenem Flaschenhals

Das Cottbuser Landgericht verhandelt über den Fall eines Afghanen, der in Forst seine Frau fast getötet haben soll.

Ein Afghane soll in Forst seine Frau fast umgebracht haben. Vor dem Cottbuser Landgericht erinnern sich Zeugen an die Tat. Durch ihr Eingreifen konnten sie wohlmöglich Schlimmeres verhindern.

Grauer Parka, graue Haare, Handschellen. Habib W. sieht sich im Gerichtssaal um, lässt den Blick über die Schülergruppe schweifen, die am ersten Tag des Prozesses zuschaut. Der Afghane, nach eigener Aussage am 1. Januar 1965 geboren, soll am 9. Oktober in der Cottbuser Innenstadt einen Dolmetscher mit der Faust geschlagen haben.

Laut Anklage griff er kurz darauf, am 20. Oktober, in der Nähe eines Supermarkts in Forst seine Ehefrau mit einer leeren Wodkaflasche an. Als der Hals der Flasche abgebrochen sei, habe er versucht, die Frau damit zu töten. Nur das Eingreifen von Zeugen habe ihn davon abgehalten.

Afghane lässt im Cottbuser Landgericht Stellungnahme vorlesen

Nun verhandelt das Cottbuser Landgericht wegen des Vorwurfs versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung gegen Habib W. Der Angeklagte selbst will sich im Prozess nicht äußern. Lediglich eine Stellungnahme lässt er durch seinen Anwalt vortragen. Demnach habe ihm das Jugendamt schon vor dem Oktober 2018 die Kinder weggenommen. Auch seine Frau habe ihn zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.

Den Dolmetscher in Cottbus habe er nur auf der Straße gefragt, ob dieser wisse, wo die Kinder sind. Geschlagen habe er ihn aber nicht.

Vor der Begegnung mit seiner Frau, ein paar Tage später in Forst, habe er zwei Morphiumtabletten eingenommen. Eigentlich habe er vor dem Supermarkt drei Freunde treffen wollen. Doch dann sei ihm zufällig seine Frau über den Weg gelaufen.

Der Angeklagte schildert es so: „Ich sagte, sie solle stehenbleiben, meine Mutter sei verstorben. Sie sagte, alle sterben mal, und das empfand ich als respektlos.“

Auf dem Boden habe eine Flasche gelegen. Er habe sie aufgehoben, und er wisse noch, dass er zwei oder drei Mal mit der Flasche auf den Oberarm der Frau schlug. „Alles, was danach passiert ist, weiß ich nicht“, lässt der Angeklagte durch seinen Anwalt erklären. „Als wäre es im Schlaf gewesen.“

Zeugen erinnern sich vor Cottbuser Landgericht an die Tat

Dafür erinnern sich Zeugen an die Details. Ein Polier, 42 Jahre alt, aus Jänschwalde arbeitete an diesem Tag auf einer benachbarten Baustelle. Hätte er nicht eingegriffen, wäre die Frau womöglich gestorben. Davon zeigt sich die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der Polier erklärt vor Gericht: „Als ich in die Nähe der Straße kam, sah ich, wie ein Mann immer wieder mit der Flasche zuschlug.“ Zügig sei er zum Tatort gelaufen, wo es ihm gelungen sei, den Mann niederzureißen.

„Die Frau blutete stark an der Wange“, sagt der Zeuge. „Zwei Kinder waren dabei. Das kleine Kind im Wagen hat es vielleicht nicht so mitgekriegt, aber der große Junge stand unmittelbar daneben.“ Die Frau habe versucht, sich zu schützen, indem sie ihre Hände vor das Gesicht hielt. An die Schläge mit der Flasche erinnert sich der Zeuge: „Das war ein ganz dumpfes Geräusch.“

Kinder waren während der Attacke in Forst anwesend

Weitere Zeugen bestätigen, dass die Kinder der Frau während der Attacke anwesend waren. Ein 49-jähriger Zimmermann aus Forst berichtet: „Ich war auf dem Fahrrad unterwegs nach Polen, als ich sah, wie eine Person auf eine andere Person einschlug.“ Zunächst habe er gedacht, bei dem Gegenstand in der Hand des Mannes handele es sich um eine Plastikflasche. Erst bei näherem Hinsehen sei ihm aufgefallen, dass sie aus Glas bestand.

„Ich ließ das Fahrrad fallen, stürzte auf den Mann zu, und der andere Zeuge hatte ihn schon im Schwitzkasten. Ich habe ihm dann den Arm weggedreht, damit er die Flasche fallen lässt.“ Erst dann sei ihm aufgefallen, dass noch ein Junge daneben stand, während um die Ecke ein weiteres Kind im Wagen lag. „Zwei und vier Jahre alt waren sie vielleicht.“

Eine 39-jährige Stationshelferin aus Forst wohnt in dem Haus, vor dem sich der Angriff ereignete. „Ich war auf dem Balkon, habe eine geraucht“, erzählt die Zeugin. „Dann habe ich Schreie gehört.“ Also sei sie zum Wohnzimmerfenster gelaufen.

„Von dort sah ich die Frau auf der Straße, blutüberströmt, sie schrie.“ Im ersten Moment habe die Zeugin gedacht, es handele sich um einen Fahrradunfall. Sie sei hinunter geeilt, habe sich um die Frau gekümmert, und schließlich seien die Polizei und der Notarzt eingetroffen.

Anwalt des Afghanen verweist vor Cottbuser Landgericht auf Scharia

Der Angeklagte hört den Berichten der Zeugen zu. Manchmal beugt er sich hinüber zu seinem Dolmetscher, murmelt ihm etwas zu. Der Dolmetscher wendet sich daraufhin an den Rechtsanwalt, um ihm die Worte des Angeklagten zu übersetzen. Worüber sie miteinander reden, erfährt das Publikum nicht.

Allerdings merkt Rechtsanwalt Christian Nordhausen gegenüber dem Richter an, dass laut der Scharia das Verlassen des Ehemannes und das Wegziehen in eine neue Wohnung als Ehebruch gilt. „Laut der Scharia darf ein Mann seine Frau bei einem Ehebruch schlagen und sogar töten“, sagt der Rechtsanwalt. „Sie ist ein Bestandteil des islamischen Strafrechts, und sie erstreckt sich auf alle Belange des religiösen und gesellschaftlichen Lebens.“

Das gelte auch für Habib W. und seine Frau. „Der Angeklagte spricht kein Deutsch, und er kann nicht lesen, nicht schreiben und nicht rechnen“, erläutert der Anwalt. „Nach seiner Ankunft in Deutschland hatte er nur Kontakt zu Menschen aus dem Iran, und so wusste er nicht, dass hier ein anderes Rechtssystem herrscht.“

Anwalt stellt Antrag wegen „Besorgnis der Befangenheit“

Darüber hinaus beantragt der Rechtsanwalt, die Sachverständigen wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abzulehnen. Das begründet er so: Sie hätten schriftlich dargelegt, es deuteten sich Hinweise darauf an, dass die Tat vorbereitet, geplant und angekündigt war. Der Rechtsanwalt sagt dazu: „Das lässt sich nicht mit dem Auftrag in Einklang bringen, ein neutrales Gutachten zu erstellen.“

Die Staatsanwaltschaft hält die Anträge des Rechtsanwalts jedoch nicht für relevant. Zum einen sei die behauptete Befangenheit der Sachverständigen nicht ersichtlich. Zum anderen gelte in Deutschland nun einmal deutsches Recht, an das sich jeder Bürger zu halten habe.

Auch der Vorsitzende Richter Frank Schollbach erklärt, der Angeklagte habe sich „den Gesetzen der hiesigen Rechtsgemeinschaft zu unterwerfen“. Über die Anträge werde das Gericht dennoch beraten.

Der Prozess am Cottbuser Landgericht geht in der letzten Aprilwoche weiter. Dann sollen erneut Zeugen vernommen werden. Der Angeklagte bleibt in der Untersuchungshaft in Dissenchen. Dort befindet er sich seit dem 20. Oktober 2018, als er vorläufig festgenommen wurde.

Quelle: lr

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