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Apr 11

Bamf bewertet Sicherheitslage für Syrien-Flüchtlinge neu

Syrische Flüchtlinge kommen in das Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen. (Symbolbild)
Foto: Swen Pförtner / dpa

Berlin   Das Bamf hat seine Leitsätze für Syrien überarbeitet. Flüchtlingshelfer warnen vor Panik unter Syrern. Kritik kommt von der Opposition.

Die Frau aus Syrien kam Ende November nach Deutschland. Im Februar dieses Jahres stellte sie einen Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Leipzig. Doch das Bamf lehnte ab. Die Syrerin bekam weder einen Asylschutz noch einen Flüchtlingsstatus. Das ist nicht ungewöhnlich. Denn in den vergangenen Jahren bekamen Menschen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen waren, meist den „subsidiären Schutz“ zugesprochen – einen Status unterhalb des Flüchtlingsschutzes, der absprach, dass ein Mensch politisch verfolgt ist, der aber doch anerkannte, dass Menschen in Syrien Gewalt aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts droht. Und sie deshalb in Deutschland Schutz bekommen.

Für die Frau aus Syrien und weitere Fälle, die unserer Redaktion bekannt sind, gilt das nicht mehr. Offenbar sieht das Bamf die Gefahr durch den Krieg zwischen oppositionellen Milizen, Terrorgruppen und der Armee von Diktator Assad nicht mehr im ganzen Land als relevant für die Sicherheitslage an – und lehnt syrische Asylsuchende ab. So auch beim Antrag der syrischen Frau. Die Behörde erteilt lediglich ein „Abschiebungsverbot“ – aus humanitären Gründen, weil etwa die Versorgungslage in Syrien desolat sei.

Negativer Asylentscheid für Syrerin ist kein Einzelfall

Ende März bekommt die Frau aus Syrien das Schreiben vom Bamf. Es liegt unserer Redaktion vor. Der negative Asylentscheid des Bundesamtes ist nach Angaben von Flüchtlingsanwälten kein Einzelfall. Flüchtlingshelfer und Fachanwälte berichten von weiteren Fällen abgelehnter syrischer Asylsuchender, die sich offenbar seit Wochen häufen. Darunter mehrere Männer, die in Syrien den Militärdienst verweigert hatten. Darunter eine Kurdin mit vier Kindern und eine junge syrische Studentin aus Aleppo.

Die Fälle stellen eine drängende Frage, die schon länger im Raum steht: Wie bewertet das Bamf die Lage in Syrien? Und droht manchen Syrern damit die Abschiebung in das Bürgerkriegsland?

Gibt es Streit über die Leitsätze des Bamf?

In einer Antwort auf Nachfrage der Grünen-Politikerin Luise Amtsberg schreibt das Bundesinnenministerium (BMI), dass das Bamf „hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien“ Mitte März die „internen Leitsätze“ aktualisiert habe. Was genau geändert wurde, sagt die Bundesregierung nicht. Eine „Billigung der Hausleitung“ des Bundesministeriums liege jedoch noch nicht vor. Gibt es Streit im Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien zwischen Bundesamt und Ministerium?

Asylentscheider prüfen jede Fluchtgeschichte eines Antragstellers individuell – vor allem in einem Interview, mit Sprachtests, aber auch durch Dokumente, die der Asylsuchende vorlegt. Zentral für die Entscheidung, ob ein Mensch in Deutschland bleiben darf, sind jedoch auch die internen Leitsätze, mit denen Asylentscheider des Bamf die Sicherheitslage in dem Herkunftsland eines Menschen bewerten sollen. Sie sind intern, werden regelmäßig aktualisiert und sollen den Entscheidern eine Orientierung vor allem über die Sicherheitslage in dem Land des jeweiligen Asylsuchenden geben.

War das Auswärtige Amt eingebunden?

Dabei spielt die Einschätzung des Auswärtigen Amtes in der Regel eine zentrale Rolle. Zwei Mitarbeiter des Bamf bestätigen unserer Redaktion ebenfalls, dass der Umgang mit Syrern derzeit in den Leitsätzen des Amtes überarbeitet würde.

Die Stoßrichtung des Amtes sei klar. Das Bamf nehme nicht mehr für alle Syrer an, dass sie durch einen „innerstaatlichen bewaffneten Konflikt“ bedroht seien, sagt ein Bamf-Angestellter. Vorher habe dies im Prinzip ohne große Prüfung für alle gegolten – sie bekamen den „subsidiären Schutz“. Das Bamf geht demnach nun davon aus, dass „nur noch in sehr wenigen Gebieten Krieg herrscht“. Zugespitzt formuliert: Syrer bekommen nicht mehr automatisch Schutz in Deutschland. Sie werden aber auch nicht abgeschoben. Stand jetzt.

Die Frau aus Syrien hatte zuletzt in einer Flüchtlingsunterkunft in der syrischen Hauptstadt Damaskus gelebt, gemeinsam mit ihren vier Kindern, ihren Eltern und Geschwistern. Denn das Haus der Familie in einem anderen Stadtteil sei durch Bombenangriffe zerstört worden.

Politisch aktiv etwa in der Opposition gegen Herrscher Assad ist die Frau laut Bamf nicht gewesen. Die Frau befürchte jedoch, bei ihrer Rückkehr auf der Straße leben und erneut Bombenangriffe durchmachen zu müssen.

Das Bamf sieht bei Syrerin „keine ernsthafte Bedrohung ihres Lebens“

Das Bamf lehnt ihren Antrag jedoch ab und schreibt, dass „keine ernsthafte und individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer Unversehrtheit“ bestehe. Und ganz generell hält das Amt fest: „Nach Erkenntnissen des Bundesamtes kann derzeit nicht mehr in allen Landesteilen Syriens von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ausgegangen werden.“

Abseits von Idlib, Teilen Aleppos, Rakkas und Deir ez-Zors und den Kurdengebieten seien Kampfhandlungen beendet. Dieser Aussage wirkt wie eine Passage aus den Leitsätzen zu Syrien, nach der sich zumindest in Teilen auch die Asylentscheider bei ihren Bewertungen richten sollen.

In einem weiteren ablehnenden Asylbescheid gegen einen Mann aus Syrien schreibt das Bamf Ende März, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass der syrische Staat Asylbewerbern aus Syrien in Deutschland „pauschal unterstellt, ein Regimegegner“ zu sein oder „in enger Verbindung mit oppositionellen Kreisen im Exil“ zu stehen.

Mehrere Urteile deutscher Verwaltungsgericht stimmten in den vergangenen Jahren in diesen Tenor ein. Demnach sei nicht davon auszugehen, dass zurückkehrende Asylbewerber allein wegen ihres Aufenthalts in Deutschland oder wegen illegalen Verlassens ihres Heimatlands „vom syrischen Staat als politischer Gegner“ verfolgt würden.

Außenministerium warnte Ende 2018 vor Abschiebungen nach Syrien

Doch die Klarheit in der Wortwahl des Bamf steht dem Lagebericht des Auswärtigen Amtes entgegen. Das Außenministerium warnte noch Ende 2018 entschieden vor Abschiebungen nach Syrien und zeichnete ein düsteres Bild von der Sicherheitslage in dem Bürgerkriegsland. „In keinem Teil Syriens besteht ein umfassender, langfristiger und verlässlicher interner Schutz für verfolgte Personen“, es gebe „keine Rechtssicherheit oder Schutz vor politischer Verfolgung, willkürlicher Verhaftung und Folter“, heißt es in dem internen Bericht, der unserer Redaktion vorliegt.

Die Frau aus Syrien darf aufgrund des „Abschiebeverbots“ dennoch vorerst in Deutschland bleiben. Aufgrund der „desolaten wirtschaftlichen Lage“ sei es für die Frau kaum möglich, ihr Existenzminimum zu sichern, schreibt das Bundesamt in dem Asylbescheid. Durch eine Abschiebung sieht das Bamf eine Verletzung des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, da der Frau „unmenschliche“ oder „erniedrigende Behandlung“ drohe. Das Bundesamt verhängt das Abschiebungsverbot. Nur wie lange gilt das?

Flüchtlingshelfer warnen vor Panikmache

Aus Sicht von Flüchtlingshelfern sorgen die jüngsten ablehnenden Asylentscheide für Unsicherheit unter syrischen Asylsuchenden. „Wir merken, dass eine Panik unter Schutzsuchenden aus Syrien in Deutschland entsteht“, sagt Bernd Mesovic, Leiter der Abteilung Rechtspolitik bei Pro Asyl. In den vergangenen Jahren hatte das Bamf in wenigen Hundert Fällen den Asylantrag eines Syrers abgelehnt. Doch bei Fällen wie der Frau oder den Wehrdienstverweigerern sei das bisher unüblich gewesen, so Mesovic.

Der Umgang mit Syrern beim Bamf ist heikel. Und das schon seit 2015. Weil die deutschen Behörden und vor allem das Bamf zur Hochphase der sogenannten Flüchtlingskrise überfordert waren, bekamen mehrere Hunderttausend Menschen Flüchtlingsschutz, wenn sie nur auf Papier angaben, sie seien aus Syrien. Eine genauere Prüfung der Anträge war bis Mitte 2016 ausgesetzt.

Im Nachhinein stellte sich laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex heraus, dass sich in ganz Europa viele Migranten und Flüchtlinge aus Staaten mit geringeren Anerkennungsquoten wie Marokko und Afghanistan als Syrer ausgaben. Herkunftsland Syrien – wer das nachweisen konnte, war sicher in Europas Asylsystem.

Doch ab 2016 erhielten Menschen aus Syrien in Deutschland immer seltener den Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, sondern „subsidiären Schutz“, ein Status, der die Aufenthaltserlaubnis stärker befristet und etwa den Familiennachzug stärker begrenzt. Es kam zu massenhaften Klagen der Syrer vor deutschen Verwaltungsgerichten.

Einerseits nahm der politische Druck vor allem des Innenministeriums zu, den Zuzug von Geflüchteten aus Syrien eng zu halten. Andererseits galt auch mit dem subsidiären Status für die Syrer genauso Schutz vor Krieg und Gewalt in Deutschland wie es das Bundesamt beim „Flüchtlingsstatus“ gewährt. Soll sich das nun ändern?

AfD fordert Abschiebungen nach Syrien

Die rechtspopulistische AfD hat seit Monaten die Maßgabe ausgegeben, Flüchtlinge aus Syrien abzuschieben, wenn das Bamf kein Recht auf Schutz in Deutschland sieht. Auch einzelne Politiker von CDU und CSU forderten eine „Neubewertung“ der Lage in Syrien – und damit stellten sie in Frage, dass Syrer nicht abgeschoben werden können. Denn: Noch gilt ein Abschiebeverbot, das die Innenminister auf ihrer gemeinsamen Konferenz im November erst verlängert hatten.

Auch die Syrien-Expertin Kristin Helberg, deren aktuelles Buch zum Konflikt in dem Land im vergangenen Jahr erschienen ist, hält Syrien für alles andere als sicher. „In den Regime-Gebieten sind die Menschen zwar sicher vor Luftangriffen, aber sie sind nicht sicher vor Verfolgung, willkürlicher Verhaftung, Folter und Enteignung“, sagt Helberg im Gespräch mit unserer Redaktion. „Im Zentrum von Damaskus und an der Küste mag der Krieg auf den ersten Blick weit weg erscheinen, aber die Menschen leiden auch dort – an Stromausfällen, hohen Preisen für Kochgas und Trinkwasser.“

Es gebe viele Bettler, Kriegsversehrte und die allseits präsente Arbeit der Geheimdienste und Pro-Assad-Milizen, die Angst verbreiten würden. Gegen hochrangige syrische Sicherheitsbeamte hat die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Gefährdet seien auch Syrer und Syrerinnen, deren Ehemänner, Brüder oder Neffen den Militärdienst für die Assad-Armee verweigert hätten und deshalb etwa nach Deutschland geflohen seien, sagt Expertin Helberg. „Es ist eine beliebte Methode, Fahnenflüchtige und deren Familien zu sanktionieren und einzuschüchtern. Wirklich sicher scheint es derzeit in Syrien nur für überzeugte Anhänger des Assad-Regimes zu sein.“

Bamf nennt keine Details

Das Bamf schreibt auf Nachfrage dieser Redaktion keine Details zu den Asylentscheiden bei Syrern und bestätigt nur, dass die „internen Leitsätze“ zu dem Land Mitte März „aktualisiert“ wurden. Und auch da heißt es wortgleich wie im BMI: Diese Aktualisierung seien „durch den Bundesinnenminister noch nicht gebilligt worden“.

Deutliche Kritik an Ministerium und Bundesamt kommt von der Opposition im Bundestag. „Ich fordere das Innenministerium auf, die verschärfte Prüfpraxis des Bamf nicht zu billigen“, sagt Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. „Ebenso wenig wie in Afghanistan gibt es in Syrien sichere Gebiete.“ Flüchtlinge aus Syrien bräuchten unverändert Schutz in Deutschland.

Grüne üben Kritik an Seehofer

Auch die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg kritisiert das Haus von Innenminister Horst Seehofer: „Die Bamf-interne Weisung liegt nun schon seit rund drei Wochen vor – das Innenministerium hatte also genügend Zeit sich dieser sehr grundlegenden Frage anzunehmen“, sagte Amtsberg unserer Redaktion. Zudem kritisiert die Grünen-Politikerin, dass das Auswärtige Amt nicht in die Aktualisierung der Leitsätze einbezogen sei, das mit seinem Lagebericht „in einem deutlichen Widerspruch zu den internen Leitsätzen des Bamf“ stehe, die für Asylsuchende aus Syrien „nur noch den schwächsten Schutz in Form von Abschiebungshindernissen vorstehen“ würden.

Und auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), hält in einer Fragestunde im Bundestag fest, dass aus Sicht der Bundesregierung „beileibe“ nicht davon auszugehen sei, dass „Syrien ein befriedetes Land ist“.

Bei Pro Asyl sieht man die jüngsten Entscheidungen des Bamf als „Teil einer Strategie“, mit der „nach und nach auch Syrern signalisiert werden soll, dass sie in Deutschland immer seltener Flüchtlingsschutz bekommen können“, sagt Bernd Mesovic. Aus Sicht von Mesovic werde sich schnell herausstellen, dass die Aberkennung von Schutz durch das Bamf rechtlich nicht haltbar sei. Und doch zeige es, wie die Asylbehörden „mehr und mehr das Regime um Diktator Assad rehabilitieren und als realpolitischen Partner behandeln“.

Quelle: waz

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