Köln – Locker lässig lehnt ein Mann (43) am Rudolfplatz an einem Verteilerkasten, grinst, lacht und macht Späßchen. Keine Spur von Scham oder Angst.
Denn er hat kurz zuvor einer Frau (30) den Rock hochgehoben und sie angefasst. Das Opfer machte das Foto, während es auf die Polizei wartete.
Am Hintern begrapscht
Die junge Frau aus Düsseldorf ist traumatisiert von dem, was sie vor zwei Tagen in der City erlebte. „Es war helllichter Tag, Dutzende Menschen liefen am Rudolfplatz entlang. Da fühlt man sich als Frau eigentlich sicher. Doch dann wurde ich auf bittere Weise eines Besseren belehrt“, erzählt sie entsetzt.
Ein Asylbewerber aus dem Irak (45) war der 30-Jährigen gefolgt und hatte dann plötzlich ihren Rock angehoben und sie am Po begrapscht.
„Ich habe mich sofort umgedreht. Der Typ grinste nur frech und wollte weitermachen. Ich schrie und es schauten ein paar Leute. Auch Bauarbeiter. Doch eingegriffen hat dann nur ein Passant. Der Rest guckte einfach nur zu. Niemand, der den Mann festhielt und die Polizei rief. Ich fühlte mich in diesem Moment sehr hilflos.“
Opfer alarmierte Polizei
Sie selbst alarmierte die Polizei. Während die Beamten auf der Anfahrt waren, stand der 45-Jährige in der Sonne und grinste vor sich hin. „Er zeigte absolut kein Unrechtsbewusstsein. Im Prinzip verhielt er sich so, als dürfe er das sogar tun.“
Das bestätigte sich auch so, als die Polizei eintraf und den Mann zunächst durchsuchte und dann seine Personalien aufnahm. Polizeisprecher Christoph Gilles: „Während die Kollegen dort ermittelten, schaute der Tatverdächtige anderen Frauen hinterher und sprach sie mit den Worten »Ficki Ficki« an. Dabei soll er sich auch in den Schritt gefasst haben, berichteten die Kollegen.“
Die Beamten nahmen den 45-Jährigen wegen sexueller Belästigung vorläufig fest. Bei der Überprüfung kam heraus: Er ist ein abgelehnter Asylbewerber, sein Abschiebeverfahren wurde inzwischen eingeleitet.
Täter wohl straffrei abgeschoben
Warum der Sex-Grapscher dann aber wieder auf freien Fuß kam, bleibt ein Rätsel. Zwar verfügt der Tatverdächtige über einen festen Wohnsitz, doch eine Wiederholungsgefahr dürfte bei ihm wohl kein Richter ausschließen können.
Doch so spazierte der Grinser später wieder durch die Stadt. Ob er jemals vor Gericht landet, ist unklar. Er könnte vorher straffrei abgeschoben werden.