Memmingen – Diese Vergewaltigungsserie erschütterte in der Vorweihnachtszeit das Allgäu: Innerhalb von drei Tagen wurden in Egg an der Günz und Babenhausen vier Frauen von einem Mann überfallen, gebissen und missbraucht.
Seit Freitag muss sich Ali A. (26, Asylbewerber aus Eritrea) dafür vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Der Versuch, seine Sicht der Dinge glaubhaft zu machen, gelang nicht …
Der Staatsanwalt spricht von einer „erdrückenden Beweislage“:
▶︎ Am 3. Dezember soll Ali. A über eine Spaziergängerin hergefallen, sie 75 Minuten auf einer Wiese missbraucht haben. Er soll ihr in die Brust gebissen und seinen Finger eingeführt haben.
▶︎ Am 5. Dezember betrank sich A. laut Anklage in einem Café, überfiel dann die Kellnerin auf der Damentoilette – sie konnte ihn gerade noch wegstoßen.
▶︎ Eine Stunde später soll A. als Radfahrer nach Frauen Ausschau gehalten haben. Anke H. (Name geändert), die mit ihrem Hund Gassi ging, soll er in ihr Auto gezogen haben; er zog ihr laut Anklage BH und Schuhe aus, würgte die Frau und biss in ihre Unterlippe. Als der Täter dann sein Fahrrad ins Auto laden wollte, versperrte H. die Tür und versuchte, davonzurasen. A. soll ihr auf die Motorhaube gesprungen sein, sich am Dach festgehalten haben. Er fiel nach einigen Metern auf die Straße.
▶︎ Wiederum eine Stunde später zerrte der Mann laut Staatsanwalt Grit N., die bloß schnell Adventszweige abschneiden wollte, in eine Umkleidekabine, biss ihr in die Wange, schleuderte sie im Schwitzkasten herum und würgte sie, bis ein Zeuge eingriff.
Dem Täter gelang zunächst die Flucht, doch im Auto von Anke H. hatte er seinen Rucksack zurückgelassen. Der führte direkt zu dem 2015 aus Eritrea übers Mittelmeer nach Italien und Deutschland geflüchteten Ali A.
Verräterisch: Er hatte Einstiche von einer Schere, mit der sich Grit N. gegen den Angreifer zur Wehr gesetzt hatte. Nach der Festnahme ergaben auch DNA-Untersuchungen und Fingerabdrücke Übereinstimmungen.
Gericht bezweifelt Darstellung des Angeklagten
Ali A. selbst leugnet jede Tatbeteiligung. Er bezeichnet sich als „Wasserverkäufer“, der weder lesen noch schreiben könne und nach Deutschland gekommen sein will, „weil man hier gut leben kann“.
In Egg an der Günz sei er nie gewesen, er habe auch nie jemanden geschlagen, behauptete A.
▶︎ Zum dritten Anklagepunkt sagte er: „Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, dann kam mir das Auto entgegen, hat mich angestoßen. Ich fiel runter vom Rad, meine Tasche fiel durchs geöffnete Fenster ins Auto rein.“
Richter Christian Liebhart ermahnte A. eindringlich: „Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir Ihnen alles glauben müssen, was Sie hier erzählen.“
Und der Staatsanwalt drohte mit Sicherungsverwahrung, wenn A. den Frauen nicht eine Aussage erspare. Dennoch beharrte A. darauf: „Ich kann auch noch 1000 Jahre im Gefängnis sitzen, aber ich kann nur die Wahrheit sagen.“ Er habe Angst vor Frauen, daher könne er gar nicht mit ihnen reden.
Der Ehemann des ersten Opfers belastete den Angeklagten danach schwer: Seine Frau habe ihn aufgelöst angerufen und berichtet, dass sie von einem Afrikaner beim Gassigehen vergewaltigt worden sei.
Um zu überleben, habe sie sich demütig, freundlich gegeben, da ihn jede Gegenwehr nur aggressiver gemacht habe. Dabei habe der Täter ihr wohl auch seinen Namen verraten: Ali.
Das Urteil wird für den 30. September erwartet.