Der Asylbewerber, der am Samstag in einer Unterkunft in Arnschwang im Landkreis Cham einen fünfjährigen Jungen getötet hat, war ein verurteilter Straftäter. Laut Polizei trug er seit Verbüßung seiner Haftstrafe eine Fußfessel.
Bereits im Oktober 2009 hatte das Landgericht München den 41-Jährigen wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahre und zehn Monaten verurteilt. Bis Januar 2015 saß er in Haft. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang.
„Er wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung (elektronische Fußfessel).“
Polizei
Tödliche Schnittverletzungen
Bei einer Bahnfahrt im Februar 2016 wurde der Mann beim Schwarzfahren erwischt. Eine Geldstrafe wurde verhängt.
Der Afghane hatte am Samstagnachmittag eine 47-jährige russische Mutter und ihre zwei Söhne in seine Gewalt gebracht. Einem der beiden, einem fünfjährigen Jungen, fügte er tödliche Schnittverletzungen zu. Das bestätigte inzwischen auch die Obduktion. Das zweite, sechsjährige Kind blieb unverletzt, erlitt aber einen Schock.
Schuss in die Brust
Auch die Mutter der beiden Kinder wurde verletzt und konnte bislang nicht befragt werden. Daher ist noch unklar, in welchem Verhältnis sie zu dem Mann stand und wie es zu der Auseinandersetzung kam. Die herbeigerufene Polizei gab acht Schüsse auf den Mann ab, er starb bei dem Einsatz durch einen Schuss in die Brust.
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, das Bayerische Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln weiter zu den Hintergründen. Was den Schuss aus der Polizeiwaffe betrifft, geht die Staatsanwaltschaft derzeit von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus. Die Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft das Bayerische Landeskriminalamt.