«

»

Mrz 23

Bad Aibling: Messer- Afghane vergewaltigt Frau– 6 Jahre Haft für 22-Jährigen

dpa © picture alliance/dpa

Traunstein/Bad Aibling – Wegen zweifacher Vergewaltigung, eine davon eine „besonders schwere“ unter Einsatz eines Messers, und wegen Körperverletzungsdelikten an seiner früheren Freundin verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern gegen einen laut Gutachten zumindest 22 Jahre alten Afghanen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Tatorte waren ein Hotel in Nürnberg und die Wohnung des Opfers in Bad Aibling.

Staatsanwalt Dr. Martin Freudling hatte den Sachverhalt der Anklage im Plädoyer als bestätigt gesehen und neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Opferanwältin, Manuela Denneborg aus Rosenheim, hatte sich angeschlossen. Eine Freiheitsstrafe von lediglich zwei Jahren mit Bewährung hatte der Verteidiger, Harald Baumgärtl aus Rosenheim, beantragt. Der Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant habe nicht erkennen können, dass die Frau keinen Geschlechtsverkehr wollte. Somit habe er lediglich eine vorsätzliche und eine gefährliche Körperverletzung sowie eine Nötigung begangen.

Der Asylbewerber und das spätere Opfer hatten sich über einen Helferkreis kennengelernt. Sie war seine Betreuerin. Die Beziehung endete einige Monate später im Mai 2018 nach einem Streit in einem Hotel in Nürnberg. Der Mann, der zunächst mit der Trennung einverstanden gewesen war, wollte das Aus dann doch nicht akzeptieren. Er forderte einen letztmaligen Geschlechtsverkehr, was die 38-Jährige aber ablehnte. Daraufhin tat er ihr in dem Hotelzimmer sexuelle Gewalt an. In der Folge stalkte der Angeklagte das Opfer massiv, verfolgte es mit Anrufen und Mails.

Die zweite Tat ereignete sich im Juni 2018 in Bad Aibling. Zuvor hatte sich das frühere Paar bei einem Treffen nochmals unterhalten. Die 38-Jährige erklärte deutlich, sie wolle keinerlei Kontakt mehr haben. Weil der Mann das nicht einsehen wollte, informierte die Nebenklägerin sogar die Polizeiinspektion Bad Aibling. Bei der Rückkehr zu ihrer Wohnung wartete der Angeklagte bereits an der Haustür. Die Frau wollte den Notruf wählen. Da nahm ihr der Ex-Freund das Handy ab.

Er hielt ihr ein Messer an den Hals und forderte, mit ihm irgendwo hinzufahren – um Sex zu haben. Schließlich spiegelte sie ihm vor, sie wolle dazu lieber in ihre Wohnung gehen. Mit Drohungen, dem Messer in der Hand und später neben dem Bett zwang der Angeklagte die 38-Jährige, ihm zu Willen zu sein.

Der Angeklagte pochte in dem Prozess auf sein Recht zu schweigen. In einem Gespräch mit einem psychiatrischen Sachverständigen hatte er abgestritten, Gewalt angewendet zu haben. Die 38-Jährige hingegen belastete den Afghanen im Sinn der Anklageschrift.

Die Zweite Strafkammer schenkte den Angaben der Geschädigten Glauben. Im Urteil hob Vorsitzender Richter Erich Fuchs heraus, die Folgen für die Geschädigte seien nicht allzu gravierend. Das Geschehen habe aus einer Beziehungstat resultiert. Der Asylbewerber habe andererseits das Recht der Nebenklägerin auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

Strafschärfend wirke, dass er mehrere Straftatbestände verwirklicht habe. Fuchs: „Er hat ihren Willen ignoriert, ihr massiv Angst eingejagt, um seine sexuellen Wünsche zu befriedigen.“ Die Kammer habe auf eine Strafe weit über Antrag des Verteidigers erkannt. Wegen des engen räumlichen, zeitlichen und persönlichen Zusammenhangs sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren erforderlich. Monika Kretzmer-Diepold

Quelle: Oberbayerisches Volksblatt

Schreibe einen Kommentar

Close