Saufen, schlagen, pöbeln. Seit Gurminder J. in Deutschland ist, macht er Scherereien. Nun wird der Problem-Inder wohl ins Gefängnis müssen
Döbeln/Chemnitz
Das Zimmer verwüstet, Essensreste klebten an der Wand. So fand die Polizei den Tatort eines Flaschenhiebes am 4. Januar 2017 im Döbelner Flüchtlingsheim an der Friedrichstraße vor. „Wir kennen ihn schon seit zehn Jahren. Sein Problem ist der Alkohol. Wenn wir ihn pusten ließen, hatte er immer um die drei Promille“, sagte ein 55-jähriger Polizeihauptmeister des Döbelner Reviers Ende Februar im Amtsgericht Döbeln als Zeuge aus. Der Beamte und seine Kollegen mussten immer mal wieder anrücken, wenn Gurminder J. trotz Hausverbotes im Asylheim war. Das hatte er bekommen, weil er am 25. April 2016 einem Kosovaner geschlagen und gebissen hatte. Acht Monate Haft mit Bewährung gab es für diese Taten. Er ging als Beißer von Döbeln in die Justizgeschichte ein.
Ritt durchs Strafgesetzbuch
Im Februar 2018 verurteilte ihn das Amtsgericht dann zu einem Jahr und einen Monat Haft als Gesamtstrafe für den neuerlichen Ritt durch das Strafgesetzbuch: Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung. Richterin Marion Zöllner sprach Gurminder J. schuldig, weil er im Döbelner Asylheim einem Landsmann eine Flasche über die Rübe gezogen hatte, strafbar als gefährliche Körperverletzung. Weil er sich gar nicht in dem Heim aufhalten durfte, kam auch noch Hausfriedensbruch dazu. Die Pöbeleien gegenüber einer Mitarbeiterin der Tankstelle in Masten wertete das Gericht als Beleidigung.
Berufung zurückgenommen
Rechtsanwalt Matthias Renner, der Verteidiger des Problem-Inders, sah im Prozess im Amtsgericht seinen Mandanten zum Hieb mit der Flasche berechtigt. „Es ist nicht auszuschließen, dass es vorher einen Notwehr-Situation gab. Das müssen wir im Zweifel für den Angeklagten annehmen, er ist freizusprechen.“ Blieben die Beleidigung und der Hausfriedensbruch übrig, was auch der Verteidiger als erwiesen sah. Er hatte damals eine Bewährungsstrafe beantragt. Und dann für seinen Mandanten gegen das Amtsgerichts-Urteil Berufung eingelegt. Diese sollte neulich die 5. Kleine Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Petra Kürschner verhandeln. Aber das brauchte sie letztlich doch nicht. Denn: „Der Angeklagte J. hat seine Berufung zurückgenommen“, informiert Richterin Marika Lang, Pressesprecherin des Landgerichtes Chemnitz, auf Nachfrage der DAZ. Das bedeutet, dass der Mann die Strafe akzeptiert. Damit dürfte auch die Bewährung futsch sein. Denn Gurminder J. beging die Taten unter laufender Bewährung, die man ihm somit widerrufen kann. Zu den 13 Monaten kommen nun wahrscheinlich noch die acht Monate für die Beißerei.
Justitias alter Bekannter
Zuletzt in Freiberg untergebracht, beschäftigt der 39-Jährige die Justiz seit 2004. Er ist unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Schwarzfahrens (Erschleichen von Leistungen) vorbestraft. Jährlich stand er seit 2004 nicht nur in Döbeln vor einem deutschen Gericht. Laut eigenem Bekunden wolle er Deutschland sowieso verlassen und in seine Heimat zurückkehren. Bemerkenswert ist allerdings, dass Gurminder J. vor Gericht keinen Dolmetscher braucht. Er beherrscht die deutsche Sprache recht gut.