
Rathaus Frankfurt (Oder) © Foto: Patrick Pleul/dpa
Frankfurt (Oder) (MOZ) Der Frankfurter Oberbürgermeister René Wilke (Linke) hat die erste Ausweisung gegen einen verurteilten Straftäter verfügt. Dabei handelt es sich nach MOZ-Informationen um einen 25-Jährigen aus Pakistan, der im Oktober vorigen Jahres nach einer Messerstecherei zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Über den Abschluss des zweiten Ausweisungsverfahrens informierte die Pressestelle der Stadt am Freitag – das erste war Anfang März ohne Ausweisung eingestellt worden. Aktuell droht noch fünf weitere Flüchtlingen, denen Gewalttaten angelastet werden, die Abschiebung. Der OB hatte die Verfahren im Herbst 2018 nach einem Angriff auf Gäste einer Diskothek einleiten lassen. Anfang der Woche hob das Oberlandesgericht die Haftbefehle gegen vier tatverdächtige Syrer auf, deren Ausweisung ebenfalls geprüft wird.
Im aktuellen Fall kam die Ausländerbehörde zu dem Schluss, dass der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Begründet wird das vor allem mit „erheblichen Rechtsverletzungen“ und rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer Reihe von Straftaten. Der Betroffene flüchtete vor sechs Jahren aus Pakistan nach Deutschland und lebte seit 2013 mit einer Duldung in der Asylunterkunft in Frankfurt-Seefichten. Anschließend war er mehrfach wegen Gewalt-, Bedrohungs- und Drogendelikten straffällig geworden. Am 15. Mai 2018 stach er nach einem Streit im Frankfurter Lennépark auf einen Mann ein und verletzte diesen schwer; zu dem Zeitpunkt stand er bereits unter Bewährung. Im Oktober verurteilte ihn deshalb das Amtsgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
In den Anhörungen der Ausländerbehörde habe der Betroffene nicht glaubhaft machen können, „die öffentliche Sicherheit künftig nicht mehr zu gefährden“, heißt es in der Pressemitteilung. Darüber hinaus hätten sich keine „Anhaltspunkte für soziale Bindungen im Bundesgebiet oder weitere entlastende Argumente, die eine positive Verhaltensprognose rechtfertigen würden“ gefunden.
Die Verfügung der Stadt hebt die Duldung und damit das Aufenthaltsrecht des Mannes auf. Abgeschoben werden kann er allerdings erst nach Verbüßung seiner Haftstrafe, und zwar in sein Heimatland oder einen Staat, der zur Aufnahme bereit ist. Das Einreise- und Aufenthaltsverbot gilt für sieben Jahren; jedoch nur, wenn der Mann nachweisen kann, drogenfrei zu sein. Andernfalls verlängere sich die Frist auf – die maximal möglichen – zehn Jahre. Gegen die Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats noch Widerspruch einlegen.
Vor vier Wochen hatte die Stadt bereits ein erstes Verfahren eingestellt. Der Mann war weder am besagten Angriff auf die Diskothek noch an anderen Gewalttaten in der Öffentlichkeit beteiligt, hatte jedoch wegen familiärer Gewalt eine Bewährungsstrafe erhalten. In dem Fall kam die Ausländerbehörde zu dem Schluss, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet sei. Anschließend gab es von Kommunalpolitikern Kritik daran, dass der Mann überhaupt überprüft wurde. Der OB verteidigte die auch bundesweit beachtete Verwaltungspraxis: Grundsätzlich werde bei jedem Asylbewerber, der erhebliche Straftaten begangen hat und deshalb rechtskräftig verurteilt wurde, die Ausweisung geprüft. Für jene, die eine Gefahr für alle Frankfurter darstellten, sei dies das „letzte Mittel“, betont Wilke.