Der 25-jährige afghanische Asylbewerber, der im vergangene Jahr eine 60-Jährige in Eichstätt vergewaltigt hatte, räumte heute zum Prozessauftakt die Tat ein
Es ist eine in der Tat widerwärtige Angelegenheit, die seit heute vor dem Landgericht unter Vorsitz von Richter Thomas Denz verhandelt wird. Der 25-jährige Afghane K.G. hatte – so die Anklage – im August vergangenen Jahres eine 60-jährige Frau in Eichstätt brutal vergewaltigt. Und heute gab der seit September 2016 in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte die Tat auch zu.
Gegen 23 Uhr hatte er die Frau am Herzogssteg in Eichstätt zunächst verbal zum Sex aufgefordert. Als sie sich weigerte, hat sich der 25-Jährige zunächst entfernt, kam kurz darauf aber zurück, riss sie am Arm von der Bank, auf der sie saß, in ein nahe gelegenes Gebüsch. Dort riss er ihr dann die Bekleidung vom Leib, legte sie auf den Bauch und sich selbst mit vollem Gewicht auf die Frau. Danach vergewaltigte er sie anal, hielt ihr dabei den Mund zu, damit sie nicht um Hilfe rufen konnte. Dann ließ er sie einfach im Gebüsch liegen.
K.G war am Tag danach untergetaucht, aber kurz darauf in der Wohnung eines Bekannten im Saarland verhaftet worden. Die Tat hatte er damals noch bestritten. Heute aber gab er, wohl auf Anraten seines Verteidigers, die Vergewaltigung in vollem Umfang zu. Überführt hätten die DNA-Spuren, die bei der 60-Jährigen gesichert worden waren, ohnehin.
Anwalt Sascha Loth, sein Pflichtverteidiger aus Saarbrücken, verlas das Geständnis des Angeklagten. Und demzufolge hat sich die Tat so abgespielt, wie es auch von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift dargestellt wurde. Allerdings mit ein paar neuen Aspekten. Denn laut Darstellung seines Verteidigers war der Angeklagte nach einen Radunfall 2014, an deren Folgen er noch immer leidet, mehr und mehr dem Alkohol verfallen, trank ein bis zwei Flaschen Wodka und Whisky pro Tag. Zusätzlich rauchte er hin und wieder einen Joint.
Auch am Tag der Vergewaltigung sei er massiv betrunken gewesen. Drei Flaschen Wodka und einen Joint soll er konsumiert haben, bevor es zu der Vergewaltigung kam. Warum er die Frau vergewaltigt habe, könne er heute nicht er sagen. Infolge des Alkohols sei sein sexuelles Verlangen offen unstillbar gewesen. Deswegen habe er sie auch vergewaltigt, obwohl die geschundene Frau ihre Exkremente nicht mehr halten konnte.
Es sei ihm, so sein Anwalt weiter, klar, was er angerichtet habe und welches körperliche und seelische Leid er der 60-Jährigen zugefügt habe. Auch dass er sein Recht auf Asyl missbraucht und das Ansehen alle Asylbewerber damit beschmutzt habe, sei ihm klar. Und er schäme sich für seine Tat. Der Prozess vor dem Landgericht wird am 19. Mai fortgesetzt. Heute stehen noch die Aussagen des Opfers und anderer Zeugen an.