HAMELN. Nurettin B. (39), der im Mai wegen versuchten Mordes an der Hamelnerin Kader K. (29) zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, ist vorerst mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gescheitert. Das Schwurgericht des Landgerichts Hildesheim hat die Beschwerde des Gefangenen „aus formalen rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt“. Das teilte Richter Philipp Suden, Sprecher des Gerichts, am Freitag auf Anfrage der Dewezet mit. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Bis Anfang kommender Woche kann der Deutsche mit kurdischen Wurzeln Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle einlegen.
Am 20. November 2016 hatte der Mann seine Ex-Frau auf der Hamelner Königstraße niedergeschlagen und mit Messerstichen in Herz und Lunge lebensgefährlich verletzt. Danach schlug er wie von Sinnen mit einer Axt auf Kopf und Oberkörper der jungen Mutter ein. Anschließend legte Nurettin B. der Schwerstverletzten einen Galgenknoten um den Hals, befestigte das andere Ende des Seils an der Anhängerkupplung seines Wagens – und gab Gas. Der Täter wollte die Mutter seines Sohnes zu Tode schleifen. Der kleine Junge saß während der Tat im Auto. Kader K. überlebte die drei Mordattacken wie durch ein Wunder. Die 29-Jährige und Cudi, der bald vier Jahre alt wird, leiden bis heute unter den Folgen des „barbarischen Verbrechens“ (O-Ton Oberbürgermeister Claudio Griese).
Während des Prozesses vor dem Landgericht Hannover hatten die Verteidiger ein von Nurettin B. unterzeichnetes Geständnis verlesen. „Er selbst hat hinter verschlossenen Türen einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt“, hieß es. Demnach verpflichtet sich Nurettin B., „dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 137000 Euro plus Zinsen zu bezahlen und für sämtliche materiellen und immateriellen Zukunftsschäden, die nicht von Dritten übernommen werden, aufzukommen. Ferner wird B. seiner Ex-Partnerin seinen VW Passat im Wert von 12000 Euro übereignen“ – so der richterliche Vergleich. Kader K. hat bis heute weder das Geld noch das Auto erhalten.
Nurettin B. hatte nach seiner Verurteilung einen Brief geschrieben und sich über das Urteil beklagt. Sowohl die Höhe des Strafmaßes als auch der Entschädigung seien zu hoch und unangemessen, meint er. Offenbar fühlt sich der Täter im Nachhinein von seinen Anwälten schlecht beraten. Er glaubt, dass das Urteil milder ausgefallen wäre, wenn er „die massive Einflussnahme seiner Rechtsanwälte nicht zugelassen hätte“, sagte Richter Suden. Ihm seien Fälle bekannt, so Nurettin B. in dem Schreiben, „wo Täter nach einem vollendeten Tötungsdelikt mit einer geringeren Strafe davongekommen sind“. Interessant ist eine weitere Aussage des Gewalttäters. Laut Gerichtssprecher hat er mitgeteilt, „dass seine Einlassung in vielen Teilen nicht der Wahrheit entsprochen habe“.
Kader K., die sich seit Mittwoch in einer Trauma-Klinik aufhält, ist von dem Verhalten des Gewalttäters nicht überrascht. „Ich habe es immer gewusst: Er bereut die Tat nicht.“
Während der Hauptverhandlung hatte Nurettin B. seine beiden Verteidiger in der Ich-Form vortragen lassen. Er habe auf „grausame Weise“ versucht, Kader K. zu töten, ließ er ausrichten. „Ich bekenne meine Schuld, habe die grauenvolle, widerliche und abscheuliche Tat begangen.“ Er habe niemals für möglich gehalten, „dass ich dazu fähig“ sein könnte. „Für das, was sich getan habe, gibt es keine Vergebung.“ Der Angeklagte äußerte sich ähnlich, als er das letzte Wort hatte. „Es tut mir unendlich leid, was ich Dir und unserem Sohn angetan habe“, sagte er eine Stunde vor der Urteilsverkündung. Kader K. nimmt ihm das nicht ab.