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Feb 08

Festnahme im Gericht – Afghane wollte Studentin vergewaltigen: Haftstrafe

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)

Weil er versucht hatte, eine 20 Jahre alte Studentin in einem Stiegenhaus in Wien zu vergewaltigen, ist ein gebürtiger Afghane am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Während der Beschuldigte die Tat bis zuletzt leugnete das Opfer soll den Mann bezüglich Sex vertröstet und bei einem nächsten Treffen in Aussicht gestellt haben, woraufhin der Angeklagte nach Hause gegangen sein will , glaubte der Schöffensenat dem vorgeblich 23- Jährigen nicht. Er wurde noch im Saal festgenommen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der gebürtige Afghane er war vor acht Jahren nach Österreich gekommen und hat mittlerweile Asylstatus erhalten hatte zuvor unter sechs verschiedenen Alias- Namen in Frankreich gelebt. Rein äußerlich wirkte der Mann, der laut Strafantrag am 1. Jänner 1994 geboren sein soll, auch deutlich älter als 23, berichtete die APA.

Ihm war in der Nacht auf den 17. April 2016 auf dem Nachhauseweg von seiner Arbeit der Mann war in einem Imbiss- Lokal beschäftigt im dritten Wiener Gemeindebezirk eine Studentin begegnet. Er sprach sie kurz vor Mitternacht an, sie ließ sich auf das Gespräch ein und begleitete den Unbekannten zum Donaukanal, nachdem die beiden noch einen Umweg über ihre Wohnung genommen hatten.

„Sehr junge, sehr naive Frau“

Die juristische Prozessbegleiterin der Studentin bezeichnete die 20- Jährige als „sehr junge, sehr naive Frau. Sie hat ihm Zeit geschenkt. Aber sie hat ihm deutlich zu verstehen gegeben, dass sie nicht mehr will. Dass eine Frau einem Mann erlaubt, mit ihr spazieren zu gehen, ist kein Freibrief“.

Am Donaukanal setzten sich die beiden auf eine Parkbank, verzehrten Kekse und plauderten. Dann wurde der 23- Jährige zudringlich, versuchte die junge Frau zu küssen und folgte ihr, als sie heimging. Im Stiegenhaus umklammerte er sie laut ihrer Darstellung, entblößte sich und wollte sexuelle Handlungen vornehmen. Die 20- Jährige konnte sich losreißen, läutete und klopfte an fremden Wohnungstüren, doch keiner öffnete ihr. Der Mann fiel neuerlich über sie her. Erst als sie nach ihrem Mobiltelefon greifen konnte und vorgab, die Polizei anzurufen, ließ er von ihr ab und flüchtete.

„Ich wollte eine Abwechslung“

Am folgenden Tag erstattete die Studentin Anzeige. Nachdem ihr der Mann seinen richtigen Namen und seinen Arbeitgeber genannt hatte, war er rasch ausgeforscht. Vor Gericht stellte er die inkriminierten Vorgänge in Abrede. Er habe das Mädchen angesprochen, räumte er ein: „Ich wollte eine Abwechslung. Ich war nicht unhöflich zu ihr.“ Auf der Parkbank sei man sich „näher gekommen. Wir haben uns geküsst, wir haben uns massiert. Ich habe sie gefragt, ob die Möglichkeit besteht, dass wir Geschlechtsverkehr haben. Sie hat gesagt, diesmal nicht, vielleicht ein anderes Mal. Da bin ich nach Hause gegangen.“ Er wisse nicht, weshalb sie ihn angezeigt habe.

Der Schöffensenat hielt die Schilderungen der 20- Jährigen für „vollkommen glaubwürdig“, betonte der vorsitzende Richter, Christoph Bauer. Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie der Umstand, „dass es keine außerordentlich brutale Gewaltanwendung war“, mildernd berücksichtigt.

Verhängte Strafe „deutlicher Fluchtanreiz“

Zudem leistete der Richter einer Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Folge für den 23- Jährigen klickten noch im Gerichtssaal die Handschellen. Begründet wurde die Inhaftierung mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Die verhängte Strafe sei ein „deutlicher Fluchtanreiz“, zudem weise der 23- Jährige einen „geringen Inlandsbezug“ auf.

Quelle

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