24 Jahre ist die Tat her, DNA-Spuren an einem Zigarettenstummel überführten den Täter. Zum Prozessauftakt gibt er zu: Er hat die 14-jährige Svenja* mit zwei Komplizen in einer Gartenlaube vergewaltigt.
Vierundzwanzig Jahre hoffte Vergewaltiger Mircea T. (47), dass er unentdeckt und ungestraft davonkommt. Dann wurde er in Paris nach einem Diebstahl geschnappt. Ein Abgleich der frischen DNA-Spuren mit denen von damals überführten den Rumänen.
Am Freitag begann der Prozess vor dem Landgericht mit einem Geständnis: „Ich hätte nie gedacht, dass ich dazu fähig sein könnte.“
Was war geschehen?
Es ist die Nacht des 2. Juli 1993 in der Kleingartenkolonie „Mariengrund“ in Köpenick. Die erst 14-jährige Svenja* übernachtet mit ihrem Freund Torben* (15) in der Laube der Eltern, als gegen vier Uhr die Tür aufgebrochen wird und vier Unbekannte vor ihnen stehen. Sie haben keine Chance. Dem Jungen drohen die Einbrecher bei Gegenwehr, die Kehle durchzuschneiden. Das Mädchen fragen sie nach Geld und Wertsachen. Dann vergewaltigen sie es. Alle drei. Mehrfach. Über eine Stunde lang.
Die Polizei sichert DNA-Spuren der Täter, kann später zwei schnappen. Einer bekommt 1995 fünf Jahre Haft, der andere 2008 zwei Jahre, acht Monate Jugendhaft. Mircea T. bleibt zunächst ungeschoren.
Täter ist zweifacher Vater
Jetzt im Prozess behauptete er, das Gewissen habe ihn die ganzen Jahre geplagt. Sosehr, dass er seinem Vater am Sterbebett alles beichtete. Den letzten Willen des alten Mannes („Stelle dich, Junge“) befolgte er dennoch nicht. Der Angeklagte: „Mir fehlte die Kraft dazu“.
Er und seine beiden Landsleute seien in der Nacht in der Kolonie auf Einbruchstour gewesen. „Was dann passierte, war nicht geplant.“ Sie hätten vorher jeder 20 D-Mark, das ganze Geld für einen Tag Schwarzarbeit vertrunken: Bier, Wein, Wodka. Alles durcheinander. „Ich werde mich schuldig fühlen, so lange ich lebe“, jammerte der Vater von zwei inzwischen erwachsenen Söhnen.
Und die Opfer?
Ein Gartennachbar (57), zu dem sich beide in der Nacht geflüchtet hatten: „Das Mädchen weinte, zitterte. Der Junge war gar nicht ansprechbar.“ Ein Jahr später ging ihre Beziehung kaputt.
Der Angeklagte „Ich weiß, es gibt keine Entschuldigung für das, was ich getan habe.“ Aber wenigstens erspart er ihr mit seinem Geständnis eine erneute, quälende Aussage zum Geschehen der Horrornacht.
„Eine extreme, verabscheuungswürdige, erschreckend hemmungslose Tat.“, urteilt der Richter. 3 Jahre und 7 Monate Haft!