Im Mai 2017 wurde eine Studentin am Lech beinahe vergewaltigt. Ein 23-jähriger Afghane hat gestanden, sie überfallen zu haben.
Er wird wohl kaum um eine längere Haftstrafe herumkommen. Der 23-jährige Angeklagte muss sich derzeit vor dem Augsburger Landgericht wegen einer versuchten Vergewaltigung verantworten. Der junge Afghane hatte gestanden, im Mai vergangenen Jahres eine gleichaltrige Studentin überfallen zu haben, die am Lech im Bereich der Berliner Allee joggte. Am dritten Verhandlungstag sagte zunächst ein Kriminalbeamter aus, bevor ein Psychologe sein Gutachten abgab und die Plädoyers gehalten wurden. Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden.
Studentin wehrt sich und verhindert Schlimmeres
Von einem Albtraum für jede Frau sprach Staatsanwältin Birgit Milzarek in ihrem Plädoyer und davon, dass der Angeklagte zu verantworten habe, dass das Sicherheitsempfinden in der Bevölkerung einmal mehr gelitten habe. Dass er die Joggerin, wie er gestanden hatte, von hinten gepackt habe, ihr den Mund zuhielt, sie zu Boden rang und ihr sagte, dass er sie vergewaltigen wolle, sei ein entsetzliches Verbrechen. Schlimmeres sei wohl nur durch die erhebliche Gegenwehr der Studentin verhindert worden. Die Anklagevertreterin forderte nach Abwägung des Für und Widers eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Für die Studentin, die als Nebenklägerin auftrat, schloss sich deren Anwalt Christian Steffgen der Forderung der Staatsanwaltschaft an, nachdem er ein Schmerzensgeld für seine Mandantin beantragt hatte.
Der Verteidiger des Angeklagten, Marco Müller, berichtete vom Wunsch seines Mandanten, auf eine Bewährungsstrafe zu plädieren. Dahin sah der Rechtsanwalt aber keinen Weg. Er führte die Mitarbeit seines Mandanten bei der Aufklärung der Tat an und das Angebot einer Zahlung von 1500 Euro im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs – aber er komme nicht umhin, eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten zu beantragen. Das letzte Wort hat nun die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani, die kommenden Montag das Urteil verkünden möchte.
Psychologe: Täter hat posttraumatische Belastungsstörung
Zu Beginn des Verhandlungstages hatte ein ermittelnder Kriminalbeamter als Zeuge berichtet wie es gelungen sei, das Handy der Joggerin zu orten, weil es der Angeklagte gestohlen und verwendet hatte. So sei man auf die Spur des zunächst unbekannten Täters gekommen. Den 23-Jährigen holte die Polizei wenige Tage nach der Tat bei seinem damaligen Arbeitgeber in Zusmarshausen ab, wo er im Lager beschäftigt war. Bereits auf der Heimfahrt sei der Mann als Beschuldigter angehört worden, später dann auch offiziell auf der Wache. Neben dem Geständnis habe man auch DNA-Spuren des Mannes an der Joggerin gefunden, was seine Täterschaft belege.
Die nächsten Stunden der Verhandlung gehörten dem Sachverständigen Dr. Markus Opgen-Rhein, der sich mit der Psyche des Angeklagten befasst und darüber ein 120-seitiges Gutachten verfasst hatte, das in Auszügen zur Verlesung kam.
Dort fand der Umstand besondere Beachtung, dass der Angeklagte bereits als Kind miterleben musste, wie sein Vater in Afghanistan von den Taliban ermordet worden sei. Daraufhin habe er eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt, die eine Erneuerung erfuhr, als er – bereits in Deutschland lebend – im Jahr 2014 seine Freundin durch einen Verkehrsunfall verlor. Der Psychologe wollte aber keine eindeutige Beeinträchtigung des Angeklagten durch diese Erlebnisse bei der versuchten Vergewaltigung gegeben sehen. In seinen letzten Worten entschuldigte sich der Angeklagte für seine Tat, die er sich nicht erklären könne.