Mehrfach straffälliger Asylbewerber, der abgelehnt ist, musste entlassen werden, weil kein Haftplatz frei war
Erfurt/Eisenhüttenstadt. Die Mail der Sachbearbeiterin klingt alarmierend: „Ich bekomme ihn nicht in Abschiebehaft. Es ist zum Verzweifeln.“
Es geht um einen abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber, der mit Beschluss des Amtsgerichtes Gotha abgeschoben werden sollte. Offenbar hatte sich der Mann der Abschiebung entzogen, denn er wurde in Leverkusen aufgegriffen von der dortigen Ausländerbehörde.
Von dort erging die Mitteilung an eine Ausländerbehörde in Thüringen, dass der Mann in den umliegenden Abschiebehafteinrichtungen nicht in Gewahrsam genommen werden kann, weil die Anstalten restlos belegt sind. Im 300 Kilometer von Leverkusen entfernten Pforzheim hätte der Mann indes aufgenommen werden können – wenn die Zentrale Schubeinheit den Transport hätte absichern können. Weil das aber – davon erfuhr das Thüringer Landesverwaltungsamt in einer Mail Anfang April, die dieser Zeitung vorliegt – nicht realisierbar war, musste der Mann aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden; die Sachbearbeiterin, die das Landesverwaltungsamt darüber informierte, verweist in ihrer Mail noch darauf, dass es sich bei dem Albaner um einen Mehrfachstraftäter handelt, der sich bereits einmal einer Abschiebung entzogen hatte.
Wie aus weiteren Mails hervorgeht, die dieser Zeitung vorliegen, handelt es sich bei dem Mann um einen Sexualstraftäter, der Deutschland bereits einmal verlassen hatte, nachdem er fünf Jahre in Haft gesessen hatte. Unmittelbar danach sei er abgeschoben worden, heißt es in den Dokumenten. Jetzt, da er illegal zurückgekehrt ist, gestaltet sich seine Abschiebung schwierig. „Da es in Deutschland unmöglich ist, ausreisepflichtige Ausländer und Straftäter in Abschiebehaft zu bekommen, müssen diese wieder auf freien Fuß gesetzt werden“, heißt es in der Kommunikation wörtlich. Solle in Deutschland abgeschoben werden, dann müssten auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Über den geschilderten Fall ist das Thüringer Migrationsministerium indes nicht informiert. „Die Unterbringung einer Person in der Abschiebehaft ist immer von einer richterlichen Entscheidung abhängig. Diese wird jedoch nicht im Ministerium angezeigt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der TLZ. Deshalb gebe es im Hause von Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) auch keine Kenntnis über die Fälle, in denen Abschiebehaft nicht angeordnet wurde.
Eisenhüttenstadt nach wie vor dicht
Im Jahr 2015 gab es zwölf, im Jahr 2016 19 Personen, für die Abschiebehaft vollzogen wurde. „Das Ministerium wird weiterhin sicherstellen, dass für solche Fälle Lösungen gefunden werden. Die Zusammenarbeit über die Bundesländer hinweg erscheint dazu als praktikable und bislang bewährte Lösung“, so der Ministeriumssprecher.
Nach wie vor steht Thüringen die Abschiebehafteinrichtung in Eisenhüttenstadt indes nicht zur Verfügung. In der vom Land Brandenburg geführten Einrichtung, die Thüringen im Rahmen einer Kooperation im Bedarfsfall mit nutzen kann, weil es hierzulande keine eigene Abschiebehaftanstalt gibt, wurde schon vor Wochen ein Aufnahmestopp ausgegeben – bauliche Mängel und personelle Engpässe sollen dafür der Grund sein. In Thüringen war man von der Entscheidung überrascht worden, muss nun bundesweit nach Abschiebehaftplätzen suchen, wenn der Bedarf da ist. „Daher kann Thüringen in einem solchen Fall Kapazitäten in anderen Ländern nutzen. Es wird keine Abschiebehaft ausgesetzt, weil es in Eisenhüttenstadt keinen Platz dafür gibt.“
Kurzzeitige Belegungen
Seit Bekanntgabe des Aufnahmestopps ist der Rückgriff auf Kapazitäten anderer Bundesländer einmal notwendig geworden, heißt es aus dem Ministerium. Allerdings habe es sich dabei um eine Person gehandelt, die aufgrund ihrer Einschätzung durch die Sicherheitsbehörden sowieso nicht in Eisenhüttenstadt hätte untergebracht werden können. „In diesem Fall wurde eine Einrichtung in Rheinland-Pfalz genutzt.“ Dass es sich dabei um den vor einigen Wochen aus Weimar abgeschobenen Marokkaner handelt, der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde, ist wahrscheinlich.
Aus dem Ministerium wird noch darauf verwiesen, dass Abschiebehaftplätze in der Regel nur bis zu drei Wochen belegt seien. „So kann eine Einrichtung kurzfristig ausgelastet sein, in der Folgewoche aber annähernd leer stehen. Auch deshalb ist die Kooperation mit anderen Bundesländern sinnvoll.“