Kommentar Markus Melzl kritisiert das Schengen-Dublin-System und die Handhabung von kriminellen Asylanten, die nicht ausgeschafft werden können.
Anis Amri raste am 19. 12. 2016 mit einem Lastwagen durch den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und tötete bei seiner Terrorfahrt zwölf Menschen. Wann sich Amri islamistisch radikalisierte, ist nur vage bekannt, wobei er früher als nicht sonderlich religiös galt. Die tunesischen Behörden ermittelten gegen ihn wegen Diebstahls sowie Drogenhandels und ein Gericht verurteilte ihn zu mehreren Jahren Gefängnis. Dies in Abwesenheit, weil es Amri im Zuge des Arabischen Frühlings vorzog, nach Italien zu flüchten, wo er Asyl beantragte.
In Italien mutierte er jedoch nicht zu einem dankbaren Flüchtling, sondern verbrachte vier Jahre in einem sizilianischen Gefängnis, verurteilt wegen Körperverletzung und Brandstiftung. Da Tunesien Anis Amri nicht zurücknehmen wollte, wurde er ohne Auflagen aus der italienischen Haft entlassen. Nach dem Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn» gelangte er nach Deutschland, wo er erneut einen Asylantrag stellte.
Mangelhafter Informationsaustausch
Italien hat es entweder absichtlich, fahrlässig oder aus Schlendrian unterlassen, seine Daten in das Schengener Informationssystem (SIS) einzuspeisen, weshalb die deutschen Behörden nichts von seinem Asylstatus und seinen Vorstrafen wussten. Dies zeigt einmal mehr, dass der Informationsaustausch im Schengen-Dublin-System nicht funktioniert.
Amris Asylantrag wurde in Deutschland abgelehnt und in der Zwischenzeit ist bekannt, dass er vor seinem Attentat in Berlin jede Menge Straftaten auf deutschem Boden verübt hatte und den Behörden unter mehreren Identitäten bekannt war. Im gesamten Schengen-Raum halten sich Flüchtlinge auf, welche nur zu einem verschwindend kleinen Teil terroristische Anschläge verüben, jedoch oft straffällig werden und nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
Die Lösung heisst «Internierungslager»
Ein Flüchtling mit abgelehntem Asylantrag, welcher sich strafbar gemacht hat und nicht ausgeschafft werden kann, ist zu internieren. Ein solches Lager ist selbstverständlich absolut korrekt zu führen, sämtliche Internierten erhalten Kleidung, Nahrung und medizinische Versorgung. Für angemessene Freizeitbeschäftigungen ist zu sorgen und die freie – nicht radikale – Religionsausübung ist zu garantieren. Zudem können Vertreter von Hilfsorganisationen jederzeit die Internierten besuchen und diese in ihren Bestrebungen zur Rückkehr in ihre Heimatländer unterstützen.
Es kann aber nicht sein, dass abgelehnte Asylbewerber Straftaten begehen und nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe kurz darauf aus der Ausschaffungshaft entlassen werden, weil weder die Identität noch das Herkunftsland bekannt sind oder die Rücknahme durch das Heimatland – trotz Millionenzahlungen an Entwicklungsgeldern – verweigert wird. Dadurch könnte sich die Schweizer Diplomatie auch sinnlose Verhandlungen mit unkooperativen, finsteren Despoten ersparen.
Die Einrichtung von Internierungslagern würde sich zudem schnell in den Heimatländern der Flüchtlinge herumsprechen und wohl viele Migranten davon abhalten, die beschwerliche Reise in den Schengen-Raum überhaupt anzutreten. Nützen würde eine solche Vorgehensweise zudem jenen Flüchtlingen, welche effektiv an Leib und Leben bedroht sind und sich an Verfassung und Gesetz halten.
Markus Melzl ist ehemaliger Kriminalkommissär und Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt.