Der deutsche Staatsschutz beobachtete einen Islamisten, der sich gerade eine Armbrust gekauft hatte. Doch er kann ihn nicht in Haft stecken, weil die Waffe als Sportgerät gilt – auch wenn der Mann möglicherweise einen Anschlag damit plant.
Die Ermittler observierten Iwan K. (21) in Lippstadt, als er Waffengeschäft mit einem länglichen Karton verließ. Auf Nachfrage beim Händler stellte sich heraus, dass er eine Hochleistungs-Armbrust um 249 Euro gekauft hatte. Ihr Bolzen fliegt mit 148 Metern pro Sekunde.
Da der Mann aus dem Umfeld des Hasspredigers Abu Walaa kommt – so wie auch der Berlin-Attentäter Anis Amri – befürchteten die Ermittler, er könnte eine Terroranschlag planen und nahmen ihn am nächsten Tag fest.
Doch er musste wieder freigelassen werden, berichtete die Bild-Zeitung. Sie zitiert die zuständige Staatsanwältin: „Da wir erstmal nur die Armbrust hatten, die nicht verboten ist, konnten wir keinen Haftbefehl beantragen. Uns waren da die Hände gebunden.“
Das deutsche Bundeskriminalamt legte den Fall jetzt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel vor, um eine Gesetzesänderung zu erwirken, damit auch eine Armbrust als Waffe und nicht als Sportgerät gilt.