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Mai 02

Kriegsverweigerer will als Flüchtling anerkannt werden

Norbert Simon vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vertrat die Bundesrepublik bei dem Fall im Februar.

Münster – Ein Kriegsdienstverweigerer aus Syrien will seinen rechtlichen Schutzstatus in Deutschland verbessern und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Am Donnerstag befasst sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit dem Fall des 20-Jährigen.

Derzeit genießt er den sogenannten subsidiären Flüchtlingsschutz, der unter anderem eine Zeit lang keinen Familiennachzug vorsieht.

Der am Niederrhein lebende Mann war im Januar 2016 auf dem Landweg nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Bei der Asyl-Anhörung erklärte er, sein Heimatland verlassen zu haben, um sich dem Militärdienst zu entziehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sprach ihm subsidiären Schutz zu.

Einer Klage auf Anerkennung als Flüchtling gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf im August 2016 statt. In seiner Entscheidung hielt das Gericht die Furcht des Mannes vor einer Verfolgung im Fall seiner Rückkehr für begründet, ohne auf seine Militärdienstverweigerung einzugehen. Über die Berufung durch das Bundesamt verhandelt nun der 14. Senat des OVG NRW.

In einem anderen Fall hatte der gleiche Senat im Februar entschieden, dass Bürgerkriegsopfer aus Syrien keinen generellen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention haben (TAG24 berichtete). Nach Ansicht der Richter sei nicht davon auszugehen, dass Rückkehrer allein wegen ihrer Flucht vom syrischen Staat als politische Gegner verfolgt würden.

Voraussichtlich bereits am Donnerstag entscheidet der Senat nun, ob dies auch für den Fall des Kriegsdienstverweigerers gilt.

Quelle: Tag24

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