Münster – Ein Kriegsdienstverweigerer aus Syrien will seinen rechtlichen Schutzstatus in Deutschland verbessern und als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Am Donnerstag befasst sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit dem Fall des 20-Jährigen. Derzeit genießt er den sogenannten subsidiären Flüchtlingsschutz, der unter anderem eine Zeit lang keinen Familiennachzug vorsieht. Der am …
