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Jun 11

Landgericht Hannover: Türke (41) wegen zweiter Vergewaltigung eines Kindes (14) verurteilt

Unter Drogeneinfluss wird sein Wunsch nach Sex maßlos. Zum zweiten Mal wurde Levent Y. (41) wegen eines Sexualverbrechens verurteilt. Er hatte die beste Freundin (14) seiner Tochter vergewaltigt.

HANNOVER

Zum zweiten Mal in seinem Leben wird Levent Y. (41) in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Zum zweiten Mal in seinem Leben wurde der Angeklagte am Mittwoch wegen eines schweren Sexualdelikts verurteilt. Richterin Monika Thiele sprach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Y. aus. Er hatte Anfang März 2018 in Hannover die beste Freundin (damals 14 Jahre alt) seiner Tochter vergewaltigt.

Aussage des Opfer glaubhaft

Am Mittwoch legte Levent Y. ein spätes Geständnis ab. Er sei der Meinung, dass sich das Opfer nicht gewehrt habe. Aber seine Erinnerung sei wegen seines Kokain-Konsums nicht mehr so gut. Mit dieser Aussage ersparte er seiner Tochter und dem Opfer eine weitere Aussage. Als die Tochter von dem Geständnis erfuhr, war sie völlig aufgelöst. Sie weinte und beugte den Oberkörper, als drücke sie eine schwere Last zu Boden.

Sicher wäre Y. auch ohne das Geständnis verurteilt worden, allerdings wäre die Strafe dann höher ausgefallen. Denn eine Psychologin stufte die Aussage des Opfers als sehr glaubhaft ein. Ihre Aussagen bei Polizei, vor dem Richter und in der Begutachtung seien konstant gewesen, so die Psychologin.

Levent Y. wurde bereits 2004 ebenfalls im Landgericht Hannover wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. Er hatte Ende 2002 versucht, eine 16-Jährige am Ihme-Ufer im Gebüsch zu vergewaltigen. Das Ganze war eine Zufallsbekanntschaft. Er bekam zweieinhalb Jahre Haft und musste zum Drogenentzug in die geschlossene Klinik. Auch die Tat im März 2018 geschah eher zufällig. Die 14-Jährige wollte eigentlich zu ihrer besten Freundin, und traf dann auf ihren Peiniger.

Neigung zu sexueller Gewalt

Nun attestierte ihm ein psychiatrischer Gutachter wieder eine Alkohol- und Kokainabhängigkeit. „Unter Drogen neigt er zu sexueller Gewalt“, so der Sachverständige. Deshalb sei die Unterbringung sinnvoll – auch wegen der Wiederholungsgefahr. Das Opfer hatte berichtet, dass Levent Y. während der Tat einen hochroten Kopf und Artikulationsprobleme gehabt habe. Für den Gutachter ein klares Indiz, dass der Mann zur Tatzeit in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Das Opfer leidet noch unter depressiven Verstimmungen und einem Waschzwang. Die Familie ist aus Hannover weggezogen. Und mit der Freundschaft zwischen den beiden Familie ist es auch vorbei.

Quelle: neuepresse

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