Ein arabischer Wirtschaftsflüchtling hat ein Mädchen (18) mit Heroin gefügig gemacht und missbraucht, er selbst blieb nüchtern. Sie musste notfallmässig wegen Intoxikation durch Ärzte gerettet werden – er darf weiterdealen | Bayern
Am Samstag, 18. März, ab 7 Uhr morgens, führte die Polizeiinspektion Nittendorf in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften eine Kontrollaktion durch.
Betroffen waren Heime in Hemau, Viehhausen und Schönhofen. Eingesetzt waren sieben Polizeibeamte der PI Nittendorf sowie ein Diensthundeführer mit Rauschgifthund. In Hemau wurde die Unterkunft an der Dietfurter Straße kontrolliert. In den genannten Unterkünften war es in der Vergangenheit zu verschiedenen Vorfällen gekommen, die jetzt der Anlass der Kontrollen war.
In Hemau war am 14. Februar in einem Zimmer der Unterkunft ein 18-jähriges Mädchen nach Heroinintoxination zusammengebrochen. Notarzt und Rettungsdienst konnten das Mädchen aus dem Landkreis Schwandorf retten. Ein in der Unterkunft wohnender muslimischer Wirtschaftsflüchtling stand damals in Verdacht, dem Mädchen das Heroin gespritzt zu haben. Der Täter wurde nicht in Haft genommen.
Der Täter wurde durch die Polizei nicht in Haft genommen, zudem darf er einfach weiter in der Unterkunft bleiben und mit Drogen dealen, nachdem er das Mädchen missbrauchte
Dieser Fall war Anlass für die Kontrolle am 18. März. Die Polizei überprüfte etwa 100 Personen dahingehend, ob sie sich erlaubt im Gebäude aufhalten. Unterstützt wurden die Beamten dabei von drei Mitarbeitern der Regierung der Oberpfalz.
Mädchen unbelehrbar, sie lässt sich wieder durch den selben Araber missbrauchen und Heroin spritzen, die Polizei macht wieder nichts. Er darf erneut weiterdealen und missbrauchen, bekommt sogar Taschengeld.
Bis auf einen Fall verliefen die Kontrollen in Hemau, Viehhausen und Schönhofen ohne Probleme. Die Bewohner der Unterkünfte verhielten sich während der Kontrolle, wie gesagt bis auf einen Fall, kooperativ und freundlich. Leider wurde in Hemau wieder dieselbe junge Frau wie am 14. Februar angetroffen. Wieder stand sie deutlich unter dem Einfluss von Drogen. Ihr Begleiter war wieder der selbe Wirtschaftsmigrant. Dieser stand nicht unter Drogeneinfluss. Eine Durchsuchung des Zimmers nach Drogen verlief ohne Erfolg. Die junge Frau, die sich freiwillig im Heim aufhielt, musste die Unterkunft verlassen. Im Nachgang wird geprüft, ob gegen das Paar Ermittlungen nach dem Betäubungsmittelgesetz eingeleitet werden können.
Quelle: Truth24.net
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