AfD-Chefin Frauke Petry droht ein strafrechtliches Verfahren. Schon seit längerem steht der Vorwurf des Meineides im Raum. Nun scheint die Staatsanwaltschaft Dresden Ernst zu machen.
Sie beantragte beim sächsischen Landtag die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frauke Petry beantragt. Dies bestätigte Landtagssprecher Ivo Klatte. Der zuständige Immunitätsausschuss des Landtages werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen, sagte Klatte.
Sollten die Abgeordneten dem Antrag folgen, wäre der Weg für eine Anklage frei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen sie. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste der AfD zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden.
Petry droht Freiheitsstrafe
Sollte Petry aufgrund einer Anklage wegen Meineides verurteilt werden, würde sie nicht um eine Freiheitsstrafe herumkommen. Bei Meineid sieht das deutsche Strafgesetzbuch Haftstrafen von mindestens einem Jahr vor, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Selbst bei einer uneidlichen Falschaussage drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.