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Sep 08

Mord an tunesischem Ehepaar: Lebenslange Haft

Fahrzeuge der Polizei stehen am 29.07.2016 in Leipzig am Ufer des Naturbades Bagger im Stadtteil Thekla. Sie bergen eine zweite Leiche. Bildrechte: dpa

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte im Sommer 2016 ein ihm bekanntes tunesisches Ehepaar ermordet, die Leichen anschließend zerteilt und in einem Leipziger Baggersee versenkt.

Das Landgericht Leipzig hat den gebürtigen Tunesier wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte habe in erschreckender Weise zwei Menschenleben ausgelöscht und die Menschenwürde der Opfer auch nach deren Tod noch verletzt, sagte der Vorsitzende Richter, Johann Jagenlauf, bei der Urteilsverkündung. Außerdem wurde der aus Tunesien stammende Beschuldigte wegen Störung der Totenruhe und Freiheitsberaubung verurteilt. Er hatte nach der Tat zwei Bekannte des Mordes beschuldigt, die daraufhin für mehrere Wochen in Haft kamen.

Besondere Schwere der Schuld

Zusätzlich erkannte das Gericht die besondere Schwere der Schuld an und sprach von einer erschreckenden und verstörenden Bluttat. Für den Verurteilten heißt das, es gibt keine Möglichkeit, vorzeitig nach 15 Jahren aus der Haft entlassen zu werden. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Bei der Urteilsverkündung habe Faouzi A. völlig unemotional gewirkt, berichtete ein MDR-Reporter. Sein Gesicht sei zu einem Stein erstarrt gewesen.

Voll schuldfähig

Der Tunesier hielt sich illegal in Deutschland auf, sein Asylantrag war bereits 2014 abgelehnt worden. Der 38-Jährige habe getötet, um das Ehepaar auszurauben, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Faouzi A. hatte zugegeben, beide Opfer nach der Tat in deren Wohnung zerstückelt und in Säcken in einem Baggersee im Stadtteil Thekla versenkt zu haben.

Sein Verteidiger beantragte, beim Strafmaß eine Persönlichkeitsstörung seines Mandanten zu berücksichtigen. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig sei und psychische Störungen nur simuliert habe.

Quelle: mdr

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