Das ist wohl die Horrorvorstellung einer jeden Joggerin. Beim Laufen im Grünen wird sie von einem Mann sexuell belästigt. Einer Frau aus Puchheim ist genau das passiert.
– Dass der Grabscher selbst eine bemitleidenswerte Gestalt ist, wird die Frau kaum trösten.
Ein kleinwüchsiger Mann (33) reichte ihr die Hand wie zum Abklatschen, dann griff er ihr in den Schritt. Als die Frau laut rief „Es reicht“, ließ er von ihr ab. Das war vor einem Jahr. Jetzt muss sich der Kurde wegen des sexuellen Übergriffs am Landgericht München II verantworten.
Verurteilt werden kann der stämmig gebaute Mann nicht. Er ist geistig schwer behindert. Vor dem Landgericht ging es also um seine Unterbringung in der Psychiatrie. In der Verhandlung konnte er sich nur so schlecht artikulieren, dass sein Bruder (40) und gleichzeitig Betreuer seine Laute ins Kurdische übertragen und ein Dolmetscher sie übersetzen musste. Der Grabscher verstand angeblich gar nicht, was ein Gericht ist und was er überhaupt dort machen sollte. An den Übergriff konnte oder wollte er sich jedenfalls nicht erinnern. Dabei hatte es 2017 in Deggendorf einen ähnlichen Vorfall gegeben. Damals riss er einer Mutter die Hände vom Kinderwagen-Griff, schleckte sie ab und kniff der flüchtenden Frau noch ins Gesäß.
„Nie gewalttätig“
„Er war nie gewalttätig“, behauptete sein Bruder. In ihrem Heimatdorf im Irak sei er von den Nachbarn und Verwandten beschützt worden. Eine Schule besuchte er wie seine beiden anderen, ebenfalls geistig behinderten Brüder, nie. 2001 ging sein Bruder und Betreuer nach Deutschland. 15 Jahre später kam die Familie nach. Der Angeklagte lebte mit der Mutter zusammen in der Familie des Bruders. Dort spielte er mit seinen kleinen Neffen, die Erwachsenen hatten stets ein Auge auf ihn. Doch zweimal muss er ihnen entwischt sein. Sofort entwickelte sich ein sexuelles Verlangen. In seinem Heimatort war er mit einer ebenfalls kleinwüchsigen, aber schwächer behinderten Frau verheiratet worden. Die Frau hatte ihn aber verlassen.
Vor dem Landgericht wurde über seine künftige Betreuung verhandelt. Die Unterbringung in einer Klinik hielt seine Verteidigerin Anette von Stetten für sinnlos, weil der Mann aufgrund seiner Sprachbarriere nicht therapierbar ist. Deshalb plädierte sie auf Freispruch. Die Staatsanwältin verlangte Unterbringung auf Bewährung. Für die letztere Lösung entschied sich am Ende auch das Gericht.